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Publiziert am 23.10.2023 11:13 im Bereich Kantonspolizei
Symbolbild Kontrolle

In der Zeit zwischen Freitagnachmittag und Montagmorgen (23.10.2023) hat die Kantonspolizei insgesamt neun Verkehrsteilnehmende aufgrund Fahrunfähigkeit oder Alkohol am Steuer angehalten und zur Anzeige gebracht. In sechs Fällen wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.

Freitag, kurz vor 21:30 Uhr, Grenzübergang Au, 26-jähriger Autofahrer, als fahrunfähig eingestuft, Führerausweis abgenommen und Blut- und Urinprobe durch Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügt.

Samstag, kurz nach 21 Uhr, Buchs, 47-jähriger Autofahrer unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0,6mg/l, Führerausweis abgenommen.

Samstag, kurz vor 23 Uhr, Gams, 36-jähriger Autofahrer unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt.

Samstag, kurz nach 23:30 Uhr, Mels, 26-jähriger Autofahrer unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt.

Sonntag, kurz vor 17:30 Uhr, Trübbach, 30-jährige Autofahrerin als fahrunfähig eingestuft, Blut- und Urinprobe durch Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügt. Führerausweis abgenommen.

Sonntag, kurz vor 20 Uhr, Sargans, 37-jähriger Autofahrer als fahrunfähig eingestuft, Blut- und Urinprobe durch Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügt, Führerausweis abgenommen.

Sonntag, kurz vor 20:30 Uhr, Eschenbach, 39-jähriger Autofahrer unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.68mg/l, Führerausweis abgenommen.

Sonntag, kurz vor 21:30 Uhr, Gommiswald, 30-jähriger Rollerfahrer unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt.

Sonntag, kurz vor 22 Uhr, Ermenswil, 63-jähriger Autofahrer unter Alkoholeinfluss. Weiterfahrt untersagt.

Die fehlbaren Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.