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Publiziert am 08.09.2023 10:19 im Bereich Kantonspolizei
Gossau

Am Donnerstag (07.09.2023), gegen 18:30 Uhr, kam es auf der St. Gallerstrasse zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Autos. Es wurde niemand verletzt. Ein 48-jähriger Autofahrer war alkoholisiert unterwegs. Der Führerausweis wurde ihm für die Schweiz aberkannt. Es entstand Sachschaden in Höhe von rund 7'000 Franken.

Ein 31-jähriger Autofahrer fuhr von einem Vorplatz an der St. Gallerstrasse weg und beabsichtigte Richtung St. Gallen zu fahren. Es herrschte Kolonnenverkehr, wobei ein Verkehrsteilnehmer anhielt, um den 31-Jährigen in die St. Gallerstrasse einfahren zu lassen. Zur selben Zeit fuhr ein 48-jähriger Autofahrer auf der St. Gallerstrasse von Gossau Richtung St. Gallen und überholte die stehende Kolonne auf der Gegenfahrbahn. Dabei übersah er das Auto des 31-Jährigen, welcher soeben in die St. Gallerstrasse einbog. Es kam zum Unfall zwischen den beiden Autos. Der 48-Jährige war unter Alkoholeinfluss mit seinem Auto gefahren. Eine Atemalkoholmessung ergab einen Wert von über 0.80 mg/l. Durch die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen wurde die Abnahme einer Blut- und Urinprobe verfügt. Der ausländische Führerausweis wurde dem Autofahrer aberkannt. An den Autos entstand Sachschaden im Wert von rund 7'000 Franken. Es wurde niemand verletzt.