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Publiziert am 13.07.2023 10:18 im Bereich Kantonspolizei
Symbolbild

Am Donnerstag (13.07.2023), kurz vor 03:30 Uhr, ist einer Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen ein Auto aufgrund unnötiger Lärmverursachung aufgefallen. Während der Nachfahrt und bei der anschliessenden Anhaltung wurden diverse weitere Verstösse gegen das Strassenverkehrsrecht festgestellt. Unter anderem wurde der 21-jährige Autofahrer als fahrunfähig eingestuft. Ihm wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.

Einer Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen fiel ein Auto aufgrund unnötiger Lärmverursachung auf. Bei der Nachfahrt wurden Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Das Auto fuhr innerorts mit rund 70 km/h und ausserorts mit rund 120 km/h. Nachdem das Auto angehalten werden konnte, wurden Beschädigungen am Auto festgestellt, welche mutmasslich von einem nicht gemeldeten Verkehrsunfall stammen. Der Sachschaden am Auto beläuft sich auf rund 800 Franken. Des Weiteren missachtete er die Vorschrift des Tragens einer Sehhilfe. Der 21-jährige Autofahrer wurde als fahrunfähig eingestuft. Er musste auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Blut- und Urinprobe abgeben. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.