Schönes Wetter und warme Temperaturen laden ein, sich mit einem Gummiboot, dem Stand-up-Paddle oder einem gemieteten Motorboot aufs Wasser zu begeben. Um Unfälle zu vermeiden, müssen vor dem Spass auf dem Wasser einige Vorkehrungen getroffen werden. Wichtig ist auch, dass man sich über das Gewässer und die geltenden Vorschriften informiert.
Erstellt in Zusammenarbeit mit dem Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen.
Allgemeine Vorschriften
Gummiboote wie auch Stand-up-Paddle müssen gemäss den Schifffahrts-Gesetzgebungen deutlich mit Vor- und Nachname sowie Adresse der besitzenden Person beschriftet sein. Im Idealfall ist auch eine Telefonnummer aufgeführt. Treibt nämlich ein Gummiboot alleine auf dem Wasser, kann so die Suche nach der besitzenden Person massiv beschleunigt werden.
Weiter muss für jede Person ein Rettungsmittel (Rettungsring oder Schwimmweste) mitgeführt werden. Noch besser ist es, ständig eine Schwimmweste (im Idealfall mit Kragen) zu tragen. Denn fällt man ins Wasser und hat das Rettungsmittel nur dabei, hilft das auch nicht.
Motorboot mieten
Bis zu einer Motorenleistung von 6 kW, darf ein Motorboot ohne Bootsführerschein gelenkt werden und es reicht der Führerausweis der Kategorie B. Auf dem Bodensee gilt die Bootsführerscheinpflicht schon ab einer Motorisierung von 4.4 kW. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, auf die Pflichten, Rechten sowie die Gefahren im Zusammenhang mit Motorbooten aufmerksam zu machen.
Weitere Sicherheitstipps
- Es ist dringend empfohlen, auf Alkohol und andere bewusstseinsbeeinträchtigende Stoffe zu verzichten. Ist man beeinträchtigt, kann man in Gefahrensituationen unter Umständen nicht mehr richtig reagieren.
- Die Kombination von heissem Wetter und kaltem Wasser kann für den Körper eine belastende Situation darstellen. Deshalb sollte man sich unbedingt vor der Sonne und der Hitze schützen.
- Ist das Wasser kalt, sollte man sich nicht zu lange darin aufhalten. Kaltes Wasser kann zu Muskelkrämpfen und Kreislaufproblemen führen.
- Boote sollten niemals zusammengebunden werden, insbesondere nicht auf fliessenden Gewässern. Zusammengebundene Boote können nicht mehr manövriert werden und beispielsweise an Brückenpfeilern oder Wiffen hängen bleiben und dadurch kentern.
- Auch Personen sollten sich niemals im oder am Boot festbinden. Gerät das Boot in Not, wird eine festgebundene Person mitgezogen und kann sich unter Umständen nicht mehr retten.
- Boote haben eine maximale Nutzlast, die nicht überschritten werden sollte. Ist ein Boot überladen, kann es unter Umständen nicht mehr zuverlässig manövriert werden oder droht unterzugehen.
- Befährt man eine unbekannte Strecke, sollten diese vor der Fahrt zuerst erkundet werden.
- Fliessende Gewässer sollten nur von Personen befahren werden, die gut schwimmen können.
Auch auf Gewässern gibt es Vorschriften
Analog zum Strassenverkehr gibt es auch für die Schifffahrt auf Gewässern Regeln, die mit entsprechenden Signalen markiert sind. Wer sich also mit einem schwimmfähigen «Gefährt» auf ein Gewässer begibt, muss diese Signale befolgen. Dies setzt voraus, dass man die Signale kennt und sich vorher mit diesen vertraut macht. Massgebend sind das Binnenschiffahrtsgesetz (BSG) sowie die Binnenschiffahrtsverordnung (BSV) und für den Bodensee die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO).
Die wichtigsten Flusssignale sind hier zusammengefasst: Die wichtigsten Flusssignale | Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG
Spezifische Gewässer im Kanton St.Gallen
- Bodensee/Alter Rhein/Neuer Rhein
Der Bodensee ist ein internationales Gewässer und es gilt die Bodensee-Schiffahrts-Ordnung (BSO). Diese gilt für den Bodensee einschliesslich Untersee; den Alten Rhein von der Brücke Rheineck-Gaissau bis zur Mündung in den Bodensee; den Neuen Rhein von der Brücke Hard-Fussach bis zur Mündung in den Bodensee; die Rheinstrecken zwischen Konstanz und der Strassenbrücke Schaffhausen-Feuerthalen.
Hier brauchen Schwimmwesten einen Auftrieb von mindestens 100N.
- Zürichsee
Für den Zürichsee, den Walensee und den Linthkanal gibt es die App "Auf Kurs", wo sämtliche Regeln und Gefahrenstellen aufgeführt sind. Auf Kurs im App Store (apple.com) und Auf Kurs – Apps bei Google Play - Walensee
Für den Zürichsee, den Walensee und den Linthkanal gibt es die App "Auf Kurs", wo sämtliche Regeln und Gefahrenstellen aufgeführt sind. Auf Kurs im App Store (apple.com) und Auf Kurs – Apps bei Google Play - Rhein
Es gelten die allgemeinen Vorschriften für Flüsse (siehe oben). - Linthkanal
Es gelten die allgemeinen Vorschriften für Flüsse (siehe oben).
Für den Linthkanal gibt es eine ausführliche Dokumentation für das Befahren mit Gummibooten. Es ist dringend empfohlen, diese Informationen vor einer Fahrt auf dem Linthkanal zu studieren: Linthwerk - Gummiboote
Des Weiteren gibt es für den Zürichsee, den Walensee und den Linthkanal die App "Auf Kurs", wo sämtliche Regeln und Gefahrenstellen aufgeführt sind. Auf Kurs im App Store (apple.com) und Auf Kurs – Apps bei Google Play - Seen allgemein
Schiffe, die kürzer sind als 2.5 m (also die meisten Gummiboote), dürfen nur in der sogenannt inneren Uferzone (0 bis 150 m) oder im Abstand von höchstens 150 m um sie begleitende Schiffe herum verkehren.
Es ist klar geregelt, welche Art von Schiffen Vortritt haben. Es gilt eine sogenannte Ausweichpflicht, wobei stark vereinfacht gesagt werden kann, dass man in einem Gummiboot sämtlichen anderen Schiffen auszuweichen hat.
Die grösseren Seen im Kanton St.Gallen verfügen alle über eine Sturmwarnung. Blinken die Lichter ungefähr 40 mal pro Minute, droht starker Wind aufzukommen. Blinken die Lichter etwa 90 Mal pro Minute, droht ein Sturm aufzukommen. Mit Gummiboot heisst das in beiden Fällen, sofort an Land zu gehen und den Wasserspass abzubrechen.
Was tun wenn…?
- Deine Kolleginnen und Kollegen sind mit dem Gummiboot auf einem Fliessgewässer unterwegs. Du holst sie zu einem abgemachten Zeitpunkt am Ausstieg ab, sie kommen aber auch nach längerer Wartezeit nicht an. Du erreichst sie auch nicht per Telefon. Sofort 117 verständigen. So können wir schnell eine Suchaktion starten.
- Du bist auf einem Gummiboot unterwegs, fällst raus, das Boot schwimmt davon und du rettest dich ans Ufer. Sofort 117 verständigen. So wissen wir beim Auffinden eines leeren Gummibootes, dass wir keine Person dazu vermissen.
Hier finden sich auch Informationen
Bundesamt für Verkehr BAV Ein paar Regeln für die sichere Flussfahrt im Gummiboot (admin.ch)
Gummiboot fahren – sicher böötlen auf dem Fluss | BFU
Flussregeln | Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG