In der Zeit zwischen Dienstag und Donnerstag (02.07.2020) sind im Kanton St.Gallen fünf fahrunfähige Männer angehalten worden. Vier von ihnen mussten ihre Führerausweise abgeben. In einem Fall wurde ein Fahrverbot ausgesprochen.
In Gossau an der Mooswiesstrasse wurde eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen auf einen 19-jährigen Mofalenker aufmerksam, der keinen Helm trug. Bei der anschliessenden Kontrolle musste ein Alkoholwert von 0.80 mg/l festgestellt werden. Er musste seinen Führerausweis abgeben.
Anlässlich einer Verkehrskontrolle an der Diepoldsauerstrasse in Widnau wurde ein 30-jähriger Autofahrer als fahrunfähig eingestuft. Weiter wurde in seinem Fahrzeug Marihuana gefunden. Er musste seinen Führerausweis abgeben.
Ebenfalls wurde bei einer Verkehrskontrolle in Sevelen an der Chirchenrietstrasse ein 43-jähriger Autofahrer als fahrunfähig eingestuft. In seinem Auto wurde zudem ein angerauchter Joint festgestellt. Er musste seinen Führerausweis abgeben.
In Sennwald an der Rheinstrasse wurde bei einer Verkehrskontrolle ein 34-jähriger Autofahrer angehalten, welcher alkoholisiert unterwegs war. Bei ihm wurde ein Fahrverbot für die nächsten Stunden ausgesprochen.
In Mols auf der Autobahn N3 fuhr ein 19-jähriger Autofahrer von Mels in Richtung Zürich. Anlässlich Patrouillenfahrt mussten drei Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt werden. Zudem wurde der Mann als fahrunfähig eingestuft. Er musste seinen Führerausweis abgeben.