Am Freitag (14.02.2014), in der Zeit zwischen 07:30 Uhr und 14:45 Uhr, hat die Kantonspolizei St.Gallen 49 Fahrzeuge und deren Fahrer bei einer Schwerverkehrskontrolle überprüft. Es wurden sieben Fahrer wegen unterschiedlichen Gründen verzeigt.
Die Kantonspolizei St.Gallen hat insgesamt 49 Fahrzeuge auf die Ladungssicherung, Tiertransportvorschriften, Masse und Gewichte, Zulassung und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge sowie den Zustand der Fahrer überprüft. Zwei Fahrer hielten die Ruhezeit nicht ein, ein Weiterer überschritt die zulässige Stützlast. Einer überschritt das zulässige Gesamtgewicht und zwei andere Fahrer wurden wegen ungenügender Ladungssicherung verzeigt. Zudem fiel der Alkoholschnelltest bei einem weiteren Fahrer mit 0.2 Promille positiv aus. Seit dem 01.01.2014 ist das Fahren unter Alkoholeinfluss für Gütertransporte mit schweren Motorfahrzeugen und berufsmässigen Personentransport verboten. Er wurde zur Anzeige gezogen.
Ausschlaggebend für diese Schwerverkehrskontrolle war das oben genannte Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Diesbezüglich kann eine positive Bilanz gezogen werden. Bei 48 Fahrern konnte ein Promillewert von 0.0 entnommen werden. Nur eine Person wurde zur Anzeige gezogen. Nebst 13 Polizeibeamten der Kantonspolizei St.Gallen waren ein Vertreter des Strassenverkehrsamtes, ein Vertreter des Amtes für Umwelt und Energie sowie zwei Grenzwächter im Einsatz.