Ein regierungsrätlicher Weckruf
Man hätte es ja auch anders sehen können! Man hätte sich auch sagen können: „Bei uns redet man wenigstens noch miteinander!“ Als jedoch der St.Galler Regierungsrat an seiner Sitzung vom 16. Februar 1932 das Geschäft mit der Nummer 286 und dem Titel „Telephondienst, Beschränkung der Inanspruchnahme“ behandelte, war seine Aufmerksamkeit allein auf harte Fakten und nackte Zahlen gerichtet. Und diese waren offenbar eindeutig. So eindeutig, dass das Zirkularschreiben, mit dem sich die Staatskanzlei im Anschluss an die Sitzung „zur Notiznahme und Nachachtung“ „an sämtliche Bureaux der kantonalen Verwaltung“ wandte, alle Alarmglocken läuten liess. Nachdem die Staatskassaverwaltung eine „ausserordentliche Steigerung der Telephon-Spesen bei manchen Verwaltungsabteilungen“ konstatiert hatte, erging der dringende Aufruf, den telephonischen Verkehr fortan auf jene Fälle zu beschränken, „wo die Notwendigkeit einer gegenseitigen mündlichen Besprechung oder Dringlichkeit die Ersetzung des schriftlichen durch den telephonischen Verkehr bedingt.“ Dabei solle sich das Personal „möglichst der Kürze befleissen“. Und ferner sei daran zu erinnern, „dass Privatgespräche zu bezahlen sind.“ Was entgegen gleichlautender Weisungen aus dem Jahr 1926 offensichtlich in manchen Fällen nicht geschehen sei.
„Während Sie schreiben, telephoniert Ihr Konkurrent!“: Eine Erfindung geht um die Welt
Im Jahr 1876 vom Schotten Alexander Graham Bell erfunden bzw. zur Marktreife gebracht, hatte das Telefon zu einem raschen Siegeszug rund um die Welt angesetzt, der bald auch die Schweiz erreichte. So waren schon im Juni 1880 in Köniz und Wabern bei Bern versuchsweise die zwei ersten „Telegraphenbureaux mit Telephonbetrieb“ eröffnet worden. Im Juli 1883 richtete man dann auch im Regierungsgebäude in der st.gallischen Hauptstadt die erste Telefonzentrale ein, die innerhalb von kurzer Zeit 300 Abonnenten zählte. Und 1896, nur gut zehn Jahre später, besassen dann bereits 216 Ortschaften im Kanton eine Telefonverbindung. Zusätzlich beworben wurde das neue Kommunikationsmittel hierzulande vom Verband „Pro Telephon“, so etwa in einer gemeinsam mit der Obertelegraphendirektion herausgegebenen Broschüre aus dem Jahr 1928. An eine Firmen- oder Verwaltungskundschaft gerichtet, wurde darin gewarnt: „Während Sie schreiben, telephoniert Ihr Konkurrent!“ Die Anschaffung einer zweckmässigen Telefonanlage, so der nicht ganz uneigennützige Rat, sei deshalb auf jeden Fall gut investiertes Geld: „Sauberer Tisch, alles erledigt – das ist jedenfalls ein paar Telephongespräche wert!“
Finanzielle Skepsis in Krisenzeiten
Dass es den in den 1930er Jahren politisch Verantwortlichen im Kanton trotz der offensichtlichen Vorzüge des neuen Mediums mit ihrem Appell zum zurückhaltenden Gebrauch desselben aber durchaus ernst war, zeigte sich, als der Grosse Rat anlässlich der Detailberatung des Budgets für das Jahr 1939 den von Kantonsrat Arnold Müller, Fabrikdirektor aus St.Gallen-Winkeln, eingebrachten Antrag, für den Grossen Rat eine eigene Telefonkabine einzurichten, ablehnte. Es ist anzunehmen, dass auch diesem Nein vorwiegend finanzielle Argumente zugrunde lagen. Solche waren in jener Zeit jedenfalls nicht aus der Luft gegriffen, denn zum einen war Telefonieren damals noch relativ teuer. So bezahlte man im Jahr 1935 tagsüber für eine Gesprächseinheit von 3 Minuten bis zu einer Distanz von 20 Kilometern einen Preis von 30 Rappen, bis auf eine Entfernung von 50 Kilometern bereits 50 Rappen und für Entfernungen von über 100 Kilometern gar einen Franken. Dabei ist zu beachten, dass diese Tarife heute teuerungsbereinigt je nach Berechnungsart um den Faktor 8 bis 16 höher ausfallen würden.
Zum anderen waren die Folgen der Weltwirtschaftskrise in den 1930er Jahren allgegenwärtig und zwangen auch den Kanton St.Gallen zu drastischen Sparmassnahmen. So beriet der Grosse Rat in derselben Debatte vom November 1938, als er die Einrichtung einer ratseigenen Telefonkabine ablehnte, über einen Besoldungsabbau beim Staatspersonal. Aufgrund der überaus ernsten Lage des Staatshaushalts drehte sich die Diskussion dabei nota bene nicht um die Frage, ob ein solcher Abbau überhaupt notwendig sei, sondern vielmehr darum, ob dieser volle 10 Prozent betragen solle oder aber, unter „Berücksichtigung erneuter dringlicher Gesuche der Personalverbände“, auf 8 Prozent zu beschränken sei.
Der technische Fortschritt lässt sich nicht aufhalten
Langfristig liess sich der Siegeszug des Telefons weder von finanziellen noch von anderweitigen Vorbehalten aufhalten. Zu offensichtlich waren seine Vorzüge gegenüber dem klassischen Schriftverkehr. Nicht zuletzt im militärischen Umfeld hatte sich das neue Kommunikationsmittel längst bewährt. Aber auch im zivilen Sektor, beispielsweise bei der Regelung des stetig zunehmenden Eisenbahnverkehrs, war es aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Kam hinzu, dass sich mit der Verbreitung der Telefonie für manche Firmen ein interessantes neues Geschäftsfeld eröffnete. „Als ältestes und grösstes Unternehmen der Branche“ widmete sich beispielsweise auch die Firma E. Grossenbacher & Co. in St.Gallen mit Erfolg dem „Telephon-Problem“:
Der Schreibtisch des Landammanns
Dass sich das neue Medium trotz der eingangs gezeigten finanziellen oder auch anderweitigen Bedenken mit der Zeit auch in den hiesigen Amtsstuben durchgesetzt hat und dort sehr wohl nicht nur akzeptiert, sondern auch geschätzt wurde, beweist das Porträt, mit dem sich der St.Galler Regierungsrat Paul Gemperli nach seinem Rücktritt in die sog. Landammänner-Galerie einreihte, die im Regierungsgebäude hängt. Prominent in den Bildvordergrund gerückt und farblich bewusst im Einklang mit dem Magistraten, dem langjährigen St.Galler Vorsteher des Finanzdepartements nota bene, ist neben Schreibblock und Griffel nämlich ausgerechnet ein Telefonapparat abgebildet, in einer Art und Weise, welche diesen schon fast als Status Symbol erscheinen lässt.
Heute wird die verwaltungsinterne Telefonie übrigens auf digitalen Kanälen abgewickelt. Generell hat sich die Kommunikation zwischen den Amtsstuben zunehmend auf die elektronische Ebene verschoben - und mit ihr einhergehend die Besorgnis des einen oder anderen Politikers über die Kostenfolgen, die dafür anfallen.
Quellen:
StASG AGR B 1-1938-178 und StASG ARR B-2-1932-286
StASG KA R.66
StASG A 430/7.070
StASG KPH 7/59
StASG W 132/1-026 und StASG W 263/115
StASG ZDD 7.1.5
StASG ZMH 64/185e
StASG ZY 6/020
Martin Jäger, Staatsarchiv St.Gallen
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