„Ja das macht das Essen fein, Maggi-Würze muss hinein.“ - Maggi, 1950er
„Täglich Frisch. Täglich FINDUS“ - Findus, 2010
„Gutes aus der Schweiz.“ - Bischofszell Nahrungsmittel AG
„Aus der Region für die Region“ - Migros
Nicht erst seit Bestehen von Maggi und Findus finden kantonale Kontrollen statt, die sicherstellen, was zu Hause, auf Arbeit, im Restaurant oder anderswo auf den Tisch kommt. Mit dem Sanitätsgesetz von 1874 hatte sich der Grosse Rat für einen öffentlichen Chemiker ausgesprochen und einen ersten Schritt zum Aufbau einer kantonalen Kontrollstelle getan. Auf stetigen Druck der Ärzteschaft wurde 1878 die Stelle mit dem ersten Kantonschemiker, Dr. Gottwald Ambühl, im Kanton St.Gallen klar geregelt und das Kantonale Laboratorium kam in Betrieb. Die Arbeiten fanden ihre Anfänge in bescheidenen Räumen des Kantonsspitals St.Gallen. Ambühl hatte zur Personalverstärkung lediglich einen Abwart gestellt bekommen, welcher gleichzeitig als Laboratoriumsgehilfe tätig war. Trotzdem schaffte es Ambühl, das Laboratorium während seiner 45-jährigen Amtstätigkeit kontinuierlich auszuweiten.
Bewerbungsschreiben von Dr. Gottwald Ambühl an das Präsidium der Sanitätskommission
Transkription_Bewerbungsschreiben von Dr. Gottwald Ambühl an das Präsidium der Sanitätskommission
Landammann und Regierungsrat legten auf Empfehlung der Sanitätskommission in einer Verordnung die Pflichten des Kantonschemikers fest. Die Aufgaben umfassten damals wie heute mehr als nur die Kontrolle von Nahrungsmitteln. Die Untersuchungsobjekte stammten u.a. auch von gerichtlichen Instanzen. Gleichzeitig sollten regelmässige Instruktionskurse in den örtlichen Gesundheitsbehörden abgehalten werden, um praktische Untersuchungsmethoden zu vermitteln.
„Regulativ für die Dienstverrichtungen des Kantonschemikers“, 09.01.1878
Dass Ambühl auch bei den St.Galler Bürgerinnen und Bürgern seinen Auftrag vermittelte, zeigt die folgende Anzeige für eine Veranstaltung in Degersheim vom 19.02.1879 aus dem Tagblatt der Stadt St.Gallen:
„Tagesneuigkeiten“ im Tagblatt der Stadt St.Gallen vom 19.02.1879
Diese Vermittlungstätigkeit in Behörden und Öffentlichkeit ist seither von Bedeutung geblieben, um Wissen und Akzeptanz zu steigern. Der Erfolg schlug sich denn auch im Zuwachs der Untersuchungen nieder: Im Jahr 1883 wurden 184 Aufträge und 765 Untersuchungsobjekte an das Laboratorium gestellt. Im ersten Betriebsjahr hatten die Werte noch bei 94 Aufträgen respektive 309 Untersuchungsobjekten gelegen. Aufgrund dieses Zuwachses wurden mehr Räumlichkeiten benötigt, so dass ab Juli 1885 das ehemalige fürstäbtische Gartenhaus beim Regierungsgebäude (heute befinden sich darin einige Büros des Staatsarchivs) bezogen wurde.
Im Jahr 1909 wurde das eidgenössische Lebensmittelgesetz eingeführt und damit die bisherige kantonale Hoheit in diesem Bereich aufgehoben. Die Oberhoheit der Lebensmittelkontrolle lag fortan beim Bund; damit wurde die Lebensmittelkontrolle in den einzelnen Kantonen vereinheitlicht.
In der Zwischenkriegszeit nahmen die Fälle von Gewässerverschmutzung und Fischvergiftung zu. Wegen der zunehmenden Zahl an Untersuchungen wurde 1944 das Institut für medizinische Mikrobiologie geschaffen. 1955 folgte das klinisch-chemische Zentrallaboratorium und 1970 wurde das gerichtsmedizinische Institut gegründet. Mit der Schaffung dieser vom Amt losgelösten Institute konnte sich die Lebensmittelkontrollbehörde wieder vermehrt auf ihre Kernaufgabe konzentrieren. Umgekehrt sah sich das damalige Kantonale Laboratorium mit neuen Zuständigkeiten konfrontiert, wie dem Vollzug der eidgenössischen Giftgesetzgebung, der Erstellung von Gutachten und Analysen zur Lufthygiene, der Kontrolle der Radioaktivität in Lebensmitteln sowie der Prüfung der Badewasserqualität.
Ab 1996 hatte das neue Lebensmittelgesetz (Kantonales Einführungsgesetz zur eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung) zur Folge, dass die Gemeinden vom Vollzug im Lebensmittelbereich gänzlich entbunden wurden. Gleichzeitig wurden vier "Regionalbüros" in St.Gallen, Altstätten, Buchs und Wattwil eingerichtet, die je von einem Lebensmittelinspektor geleitet und von Lebensmittelkontrolleuren unterstützt wurden.
Seit der Fusion vom Veterinäramt und Amt für Lebensmittelkontrolle im Jahr 2008 wird versucht, wertvolle Synergien zu nutzen und – einem auch in anderen Kantonen und im EU-Raum gängigen Modell folgend – die Lebensmittelkontrolle entlang der gesamten Lebensmittelkette "vom Stall bis auf den Tisch" in der Verantwortung einer Behörde durchzuführen.
Quellen
StASG A 004/07.12.02-01 (Jubiläum 150 Jahre Kanton St.Gallen, Fotos und Dias der verschiedenen Anlässe, 1952-1953)
StASG A 451/7.5.05-1 (Sprachheilschule St.Gallen, Fotodokumentation, ca. 1890-2000)
StASG A 500/2.1.2-1 (Kantonales Labor, Kantonschemiker, Bilder, 1948-1996)
StASG KA R. 118-4 (Chemisches Laboratorium, Kantonschemiker, 1877-1923)
StASG ZMH 61/072 (Bildersammlung, Druckgraphik, ca. 1548-1991)
o.V.: Tagesneuigkeiten in Tagblatt der Stadt St.Gallen; 40 Jg., Nr. 42, 19.02.1879, S. 245.
Chemisches Labor und Lebensmittelkontrolle: 100 Jahre Kantonales Laboratorium; Kanton St.Gallen, 1978, S. 2f., S. 7f., S. 12-15.
Kantonales Amt für Lebensmittelkontrolle: 125 Jahre Kantonales Laboratorium, Jubiläumsschrift 1878-2003; Kanton St.Gallen, 2003, S. 18f., S. 28f.
Christine Stoy, Staatsarchiv St.Gallen
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