Ein Unbekannter ging am 9. Oktober 1897 in St.Gallen auf Einkaufstour. Er kaufte unter anderem je eine Krawatte für Fr. 3.20 und Fr. 0.50 sowie für Fr. 2.50 zwei Paar Manschetten. Die Einkäufe bezahlte der französisch sprechende Kunde jeweils unbemerkt mit gefälschten 20-Franken-Münzen. Als Retourgeld bekommt er echtes Geld zurück. Bei diesen 'Goldmünzen Helvetia' (Prägejahr 1888) handelt es sich übrigens um die Vorgänger des Goldvrenelis.
Gefälschte 'Goldmünzen Helvetia'
Unser Geldfälscher entkommt vorerst, wird aber ein Jahr später in Genf ertappt. Er stellt sich als Alberto Evangelista heraus. In Genf entstehen die untenstehenden Polizeifotos von ihm. Im Laufe der Ermittlungen wird klar, dass es sich bei Evangelista auch um den obenerwähnten St.Galler Münzfälscher handelt. Evangelista wird von einigen St.Galler Zeuginnen auf den Fotos wiedererkannt und deshalb kommt die Strafuntersuchung gegen ihn auch hier ins Laufen.
Fahndungsbilder
Alberto Evangelista, adrett gekleidet
In Genf wurde er wegen Münzfälschung zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Kantonsgericht St.Gallen verurteilte Alberto Evangelista am 20. Januar 1899 zu einer einjährigen Arbeitshaus-Strafe, die jedoch in einen lebenslänglichen Kantonsverweis umgewandelt wurde.
Signatur: GA 002/283, Akten Strafuntersuchung gegen Alberto Evangelista punkto Münzdelikt
Felix Stadler, Staatsarchiv St.Gallen
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