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Ein Unbekannter ging am 9. Oktober 1897 in St.Gallen auf Einkaufstour. Er kaufte unter anderem je eine Krawatte für Fr. 3.20 und Fr. 0.50 sowie für Fr. 2.50 zwei Paar Manschetten. Die Einkäufe bezahlte der französisch sprechende Kunde jeweils unbemerkt mit gefälschten 20-Franken-Münzen. Als Retourgeld bekommt er echtes Geld zurück. Bei diesen 'Goldmünzen Helvetia' (Prägejahr 1888) handelt es sich übrigens um die Vorgänger des Goldvrenelis.

Gefälschte 'Goldmünzen Helvetia'

Mit diesem Falschgeld ging der Unbekannte am 9. Oktober 1897 in St.Gallen einkaufen.
Mit diesem Falschgeld ging der Unbekannte am 9. Oktober 1897 in St.Gallen einkaufen.

Unser Geldfälscher entkommt vorerst, wird aber ein Jahr später in Genf ertappt. Er stellt sich als Alberto Evangelista heraus. In Genf entstehen die untenstehenden Polizeifotos von ihm. Im Laufe der Ermittlungen wird klar, dass es sich bei Evangelista auch um den obenerwähnten St.Galler Münzfälscher handelt. Evangelista wird von einigen St.Galler Zeuginnen auf den Fotos wiedererkannt und deshalb kommt die Strafuntersuchung gegen ihn auch hier ins Laufen.

Fahndungsbilder

Alberto Evangelista, Buchdrucker und Münzfälscher, geboren angeblich in Mailand am 18. November 1868
Alberto Evangelista, Buchdrucker und Münzfälscher, geboren angeblich in Mailand am 18. November 1868

Alberto Evangelista, adrett gekleidet

Vermutlich entstand auch dieses Foto im Rahmen der Strafuntersuchung in Genf.
Vermutlich entstand auch dieses Foto im Rahmen der Strafuntersuchung in Genf.

In Genf wurde er wegen Münzfälschung zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Kantonsgericht St.Gallen verurteilte Alberto Evangelista am 20. Januar 1899 zu einer einjährigen Arbeitshaus-Strafe, die jedoch in einen lebenslänglichen Kantonsverweis umgewandelt wurde. 

Signatur: GA 002/283, Akten Strafuntersuchung gegen Alberto Evangelista punkto Münzdelikt 

Felix Stadler, Staatsarchiv St.Gallen

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