In der Bibliotheksstrategie des Kantons St.Gallen sind zwei zentrale Leitsätze formuliert. Leitsatz 1: Bibliotheken sind mehr als Orte zur Nutzung und Ausleihe von Medien. Leitsatz 2: Durch Zusammenarbeit und Vernetzung steigt die Leistungsfähigkeit einzelner Bibliotheken sowie des gesamten Bibliothekswesens.
Für die Finanzierung von Massnahmen und Projekten, die der Umsetzung der Bibliotheksstrategie und insbesondere der Erreichung der darin festgelegten Ziele dienen, können Kantonsbeiträge ausgerichtet werden. Sie werden gemäss Bibliotheksverordnung dann ausgerichtet, wenn die Massnahme oder das Projekt geeignet ist:
- das Bibliothekswesen durch Verbesserung der Qualität des bibliothekarischen Leistungsangebots und der bibliothekarischen Leistungserbringung nachhaltig zu fördern;
- die Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung und die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes der Bibliotheken nachhaltig zu verbessern;
- die Lese-, Medien-und Informationskompetenz der Bevölkerung zu fördern.
Beitragsberechtigt sind Trägerschaften von Bibliotheken.
Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen eines Gesuchsformulars die Allgemeinen Förderrichtlinien, die Excel-Vorlage für die Zusammenstellung der Projektkosten sowie die Vorgaben für das Labeling bei Bibliotheksprojekten.
Der Kanton fördert Bibliotheken ausserdem durch die Unterstützungsleistungen der Kantonsbibliothek. Dazu gehören die Beratungsangebote und Dienstleistungen der Fachstelle Bibliotheken, die Ostschweizerischen Kurse, das St.Galler Bibliotheksnetz und der Bibliotheksverbund St.Gallen-Appenzell.
Die Förderrichtlinien und die dazugehörigen Gesuchsformulare stellen die konkreten Möglichkeiten dar. Abhängig von der Beitragshöhe und der Komplexität des Vorhabens werden unterschiedlich ausführliche Angaben Ihrerseits erwartet.
Die Budgeteingabe ist klar und nach effektivem Aufwand dargelegt und erfolgt nach der kantonalen Vorlage. Die Excel-Vorlage für die Zusammenstellung der Projektkosten sowie ein Musterbeispiel finden Sie weiter unten. Die Auflagen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Förderrichtlinien.
Liebe Trägerschaften von Bibliotheken, liebe Bibliotheksleitende und Bibliotheksmitarbeitende
Besten Dank, dass Sie das Engagement der St.Galler Bibliotheksförderung würdigen. Wir bitten Sie, dabei Folgendes zu beachten:
Logo-Einsatz:
- Bitte verwenden Sie immer für Ihre Drucksachen eines der untenstehenden Logos Kanton St.Gallen Bibliotheksförderung.
Wording:
- Der Kanton St.Gallen tritt als Institution der Bibliotheksförderung auf. Er wird nie als Sponsor bezeichnet.
- Das Wording lautet immer: «Unterstützt durch», «Mit Unterstützung von» oder «Dank an» usw. Bibliotheksförderung Kanton St.Gallen.
- Jahresbericht der kantonalen Bibliothekskommission 2022
- Bericht zum Bibliothekswesen des Kantons St.Gallen und zur Umsetzung der Bibliotheksstrategie 2019 bis 2022
- Jahresbericht der kantonalen Bibliothekskommission 2020
- Jahresbericht der kantonalen Bibliothekskommission 2019
- Bericht zum Bibliothekswesen des Kantons St.Gallen und zur Umsetzung der Bibliotheksstrategie 2015 bis 2018
- Jahresbericht der kantonalen Bibliothekskommission 2018
- Jahresbericht der kantonalen Bibliothekskommission 2017
- Jahresbericht der kantonalen Bibliothekskommission 2016
- Jahresbericht der kantonalen Bibliothekskommission 2015
Die Bibliothekskommission setzt sich aus Vertretungen von Kanton, politischen Gemeinden und Schulgemeinden sowie von Bibliotheksfachleuten zusammen. Sie entscheidet über die Bewilligung eingegangener Fördergesuche.
Noch offene Fragen?
Paula Looser
Geschäftsführerin
Kantonale Bibliothekskommission - Kantonsbibliothek Vadiana
Notkerstrasse 22
9000 St.Gallen