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In der Bibliotheksstrategie des Kantons St.Gallen sind zwei zentrale Leitsätze formuliert. Leitsatz 1: Bibliotheken sind mehr als Orte zur Nutzung und Ausleihe von Medien. Leitsatz 2: Durch Zusammenarbeit und Vernetzung steigt die Leistungsfähigkeit einzelner Bibliotheken sowie des gesamten Bibliothekswesens.

Für die Finanzierung von Massnahmen und Projekten, die der Umsetzung der Bibliotheksstrategie und insbesondere der Erreichung der darin festgelegten Ziele dienen, können Kantonsbeiträge ausgerichtet werden. Sie werden gemäss Bibliotheksverordnung dann ausgerichtet, wenn die Massnahme oder das Projekt geeignet ist:

  • das Bibliothekswesen durch Verbesserung der Qualität des bibliothekarischen Leistungsangebots und der bibliothekarischen Leistungserbringung nachhaltig zu fördern;
  • die Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung und die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes der Bibliotheken nachhaltig zu verbessern;
  • die Lese-, Medien-und Informationskompetenz der Bevölkerung zu fördern. 

Beitragsberechtigt sind Trägerschaften von Bibliotheken.

Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen eines Gesuchsformulars die Allgemeinen Förderrichtlinien, die Excel-Vorlage für die Zusammenstellung der Projektkosten sowie die Vorgaben für das Labeling bei Bibliotheksprojekten.

Der Kanton fördert Bibliotheken ausserdem durch die Unterstützungsleistungen der Kantonsbibliothek. Dazu gehören die Beratungsangebote und Dienstleistungen der Fachstelle Bibliotheken, die Ostschweizerischen Kurse, das St.Galler Bibliotheksnetz und der Bibliotheksverbund St.Gallen-Appenzell.

Noch offene Fragen?

Paula Looser

Geschäftsführerin

Kantonale Bibliothekskommission - Kantonsbibliothek Vadiana
Notkerstrasse 22
9000 St.Gallen