Der Kanton muss per Gesetz eine Fach·kommission für Altersfragen einsetzen.
Eine Fach·kommission ist wie eine Arbeitsgruppe.
Die Fach·kommission beschäftigt sich mit Fragen der Alterspolitik.
Es geht zum Beispiel um die Qualität von Angeboten
für ältere Menschen.
Wer gehört zur Fach·kommission?
Zur Fach·kommission für Altersfragen gehören:
- CURAVIVA St.Gallen
Das ist der Verband der Betagten- und Pflegeheime
im Kanton St.Gallen. - Kantonaler Senioren·rat St.Gallen
Die Abkürzung ist: KSR-SG
Der Rat setzt sich ein für Seniorinnen und Senioren
im ganzen Kanton. - Pro Senectute Kanton St.Gallen
Die Stiftung bietet Beratung und Hilfe für ältere Menschen.
Und sie organisiert Kurse und Treffen. - Spitex-Verband SG / AR / AI
- Vereinigung St.Galler Gemeinde·präsidentinnen und Gemeinde·präsidenten (VSGP)
vom Kanton: - das Gesundheits·departement
- das Departement des Innern
Die Aufgaben der Fach·kommission
Die Fach·kommission für Altersfragen hat folgende Aufgaben:
- Sie berät Kanton und Gemeinden bei der Betreuung
von älteren Menschen. - Sie berät Kanton und Gemeinden bei der Zusammen·arbeit
mit Betagten- und Pflegeheimen. - Sie erarbeitet Vorgaben für die Qualität der Pflege und Betreuung.
Noch offene Fragen?
Abteilung Alter und Behinderung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen