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Der Kanton muss per Gesetz eine Fach·kommission für Altersfragen einsetzen.
Eine Fach·kommission ist wie eine Arbeitsgruppe.
Die Fach·kommission beschäftigt sich mit Fragen der Alterspolitik.
Es geht zum Beispiel um die Qualität von Angeboten
für ältere Menschen.

Wer gehört zur Fach·kommission?

Zur Fach·kommission für Altersfragen gehören:


Die Aufgaben der Fach·kommission

Die Fach·kommission für Altersfragen hat folgende Aufgaben:

  • Sie berät Kanton und Gemeinden bei der Betreuung
    von älteren Menschen.
  • Sie berät Kanton und Gemeinden bei der Zusammen·arbeit
    mit Betagten- und Pflegeheimen.
  • Sie erarbeitet Vorgaben für die Qualität der Pflege und Betreuung.

Noch offene Fragen?

Abteilung Alter und Behinderung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen