Die Leistung der Kläranlagen (ARA) wird ständig verbessert und die Technik weiterentwickelt. Dadurch und aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung wird unser Abwasser immer besser gereinigt. Wo früher eine Absetzgrube ausreichte werden heute Spurenstoffe im Mikrogrammbereich aus dem Abwasser entfernt.
Betrieb und Überwachung der ARA
Den Betrieb der St.Galler ARA stellen Gemeinden oder Zweckverbände sicher. Diese sorgen für die nötige Infrastruktur sowie gut ausgebildetes Personal. Im Rahmen der Eigenkontrolle überwacht das ARA-Personal die Reinigungsleistung ihrer Anlage. Dazu wird das gereinigte Abwasser permanent beprobt und periodisch im betriebseigenen Labor analysiert. Zudem wird der Betrieb mit umfangreicher Messtechnik überwacht.
Das Amt für Wasser und Energie führt jährlich Kontrollmessungen sowie kantonale Ringversuche durch. Damit kann die Qualität des Abwassers sowie die Qualität der Eigenkontrolle überprüft werden. Durch jährliche Analysen der Klärschlammqualität wird das Einzugsgebiet der ARA auf spezielle Industrieeinleiter überwacht.
Die Betriebsdaten der ARA werden vom Amt für Wasser und Energie laufend kontrolliert, plausibilisiert und mit den Betreibern besprochen. Im Rahmen eines Jahresberichts fasst die ARA das vergangene Betriebsjahr zusammen.
Neben der Kontrolle und Überwachung begleiten die Mitarbeitenden des Amtes für Wasser und Energie die ARA auch bei Ausbauprojekten oder Störfällen.
Reinigungsleistung der St.Galler Kläranlagen
Jährlich werden im Kanton St. Gallen rund 90 Millionen Kubikmeter Abwasser gereinigt und anschliessend in ein Gewässer eingeleitet. Die Qualität des gereinigten Abwassers hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten stetig verbessert.
Anstehende Gesetzesanpassungen
Der Gewässerschutz in der Schweiz wird laufend weiterentwickelt. Mit den Motionen 20.4261 «Reduktion der Stickstoffeinträge aus Abwasserreinigungsanlagen» und 20.4262 «Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen für alle Abwasserreinigungsanlagen» soll die Qualität des gereinigten Abwassers weiter verbessert werden.
Stickstoff in seinen verschiedenen Formen gilt als Nährstoff. Werden zu viele Nährstoffe in die Gewässer eingetragen, kann es zu einem Nährstoffungleichgewicht kommen. Dies kann negative Auswirkungen auf die Ökosysteme haben. Die Eintragspfade sind vielfältig. Um die Stickstoffeinträge aus Kläranlagen zu reduzieren, sind Massnahmen an den Kläranlagen vorgesehen.
Organische Spurenstoffe, so genannte Mikroverunreinigungen, schädigen in kleinsten Mengen die Gewässerlebewesen und können Trinkwasserressourcen negativ beeinträchtigen. Die Pflicht zur Elimination von Mikroverunreinigungen besteht seit 2016. Da der grösste Teil der Mikroverunreinigungen in den Gewässern aus Kläranlagen stammt, sollen die bestehenden Anforderungen an das gereinigte Abwasser nun verschärft werden.
Die für beide Motionen notwendigen Gesetzesanpassungen sind auf Bundesebene in Vorbereitung.
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Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen