Wir unterstützen im Auftrag des Kantons St.Gallen Landwirtinnen und Landwirte mit Betriebshilfedarlehen mit dem Zweck eine vorübergehende, unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu verhindern oder zu beheben sowie eine Umfinanzierung für verzinsliche Schulden in ein zinsloses und rückzahlbares Darlehen zu ermöglichen.
Die Grundlagen für Ausrichtung der Betriebshilfe bilden das Bundesgesetz über die Landwirtschaft (LwG) und das Landwirtschaftsgesetz des Kantons St.Gallen (LaG).
- Betriebshilfedarlehen werden ausschliesslich an natürliche Personen (Betriebsleiter/ Betriebsleiterinnen) gewährt.
- Weitere Informationen können Sie unserem Informationsblatt entnehmen oder erhalten Sie bei uns auf Anfrage.
Sie möchten ein Gesuch einreichen? Mit dem untenstehenden Link gelangen Sie zum Gesuchsformular für Betriebshilfen.
Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft des Kantons St.Gallen (LKG)
Unterstrasse 22
9001 St. Gallen