Die LBG ist eine, vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement nach Art. 79 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht, anerkannte Körperschaft.
Die Entscheidungsgrundlage für die Bewilligung von Bürgschaften bilden die Statuten und das Reglement.
Sie arbeitet unter Einhaltung der nachstehenden Reglementarien.
Landwirtschaftliche Bürgschaftsgenossenschaft des Kantons St.Gallen (LBG)
Unterstrasse 22
9001 St. Gallen