Als Verlust eines Ausweises gelten Diebstahl, Verlieren/Verlegen oder vollständige Zerstörung. Damit Sie einen neuen Ausweis erhalten, müssen Sie bei einer Polizeistelle (Diebstahl oder Verlust) oder bei der Ausweisstelle St.Gallen (Verlust) eine entsprechende Anzeige aufgeben.
Der gestohlene, verlorene oder verlegte Ausweis ist fortan ungültig. Seine Nummer wird national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Ein aufgefundener Ausweis darf deshalb nicht weiterverwendet werden und ist einer Behörde (Ausweisstelle oder Polizei) abzugeben.
Gebühr für die Verlustmeldung: CHF 20.00
Wenn Sie die Identitätskarte auf der Gemeinde erneuern möchten, bitten wir Sie die Verlustanzeige vorgängig bei der Polizeistelle ausstellen zu lassen.
Pass oder ID im Ausland verloren?
Melden Sie sich bei der lokalen Polizei. Mit der entsprechenden Verlustanzeige können Sie bei der schweizerischen Vertretung (Schweizer Konsulat oder Botschaft) einen Ersatzausweis für die Heimreise beantragen.
Ausländerausweis verloren
Bei Diebstahl oder Verlust eines Ausländerausweises muss die Verlustanzeige zwingend sofort bei der Polizei gemacht werden.
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