Um den verantwortungslosen Hundehandel aus dem Ausland einzudämmen, hat der Bundesrat erlassen, dass ab dem 1. Februar 2025 keine Welpen unter 15 Wochen gewerblich importiert werden dürfen.
Welpen unter 15 Wochen dürfen nur noch von privaten Halterinnen und Haltern eingeführt werden, wenn sie diese selbst im Ausland bei einer Züchterin oder einem Züchter abholen.
Die Meldung des Bundesrates finden Sie hier.
Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zum gewerblichen Import von Hunden finden Sie hier.