Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 13.01.2025 12:09 im Bereich Veterinärwesen
Bild von Schafen auf der Wiese.

Seit Ende August 2024 verbreitet sich das Blauzungenvirus in der Schweiz: BTV-8 vor allem im Süden und Westen und BTV-3 im Mittelland bis in die Ostschweiz. Bis zum 13. Januar 2025 wurden landesweit 2136 Fälle registriert, darunter 168 im Kanton St. Gallen. Eine Impfung wird empfohlen.

Die Blauzungenkrankheit, die von Gnitzen (kleinen Mücken) übertragen wird, verursacht besonders bei Schafen schwere Symptome wie Fieber, Schleimhautentzündungen, Lahmheit und Aborte. Die Sterblichkeit kann dabei sehr hoch sein. Rinder sind zwar klinisch meist weniger stark betroffen, können aber ebenfalls unter schweren Symptomen wie Milchleistungsrückgang und in Einzelfällen sogar daran sterben. Im Kanton St. Gallen starben bisher 43 Rinder und 52 Schafe oder mussten eingeschläfert werden.

Für 2025 wird erwartet, dass sich das Virus, insbesondere Serotyp 3, in der Nord- und Ostschweiz weiter ausbreitet. Die Impfung bei Rindern und Schafen sollte bis spätestens Februar, vor allem vor der Ablammsaison, abgeschlossen sein. Dafür stehen drei zugelassene Impfstoffe zur Verfügung, die in zwei Dosen im Abstand von drei bis vier Wochen verabreicht werden. Der Impfschutz beginnt etwa drei bis vier Wochen nach der zweiten Dosis.

Die Impfung schützt zwar nicht vor einer Infektion, kann jedoch schwere Krankheitsverläufe und Sterblichkeit deutlich reduzieren. Sie ist freiwillig und wird von den Tierhaltenden finanziert, wobei der Bund finanzielle Unterstützung bietet. Tierhalter sollten die Impfungen genau dokumentieren und alle Belege aufbewahren.