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Publiziert am 16.01.2025 16:22 im Bereich Veterinärwesen
mehrere Schwäne im Wasser

Am 9. Januar wurde im Kanton Bern das Vogelgrippevirus bei einem Schwan nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat daraufhin die Massnahmen verschärft und das Beobachtungsgebiet ausgeweitet. Geflügelhalter sollen verdächtige Symptome melden, während das Risiko für Menschen gering bleibt. Tot aufgefundene Wildvögel sind den Behörden zu melden und nicht zu berühren.

Im Kanton Bern wurde am 9. Januar das Vogelgrippevirus bei einem Schwan nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza angepasst. Das bestehende Beobachtungsgebiet (die Ufer des Bodensees und ein Teil des Rheins) wurde auf die Ufergebiete der grossen Seen und Flüsse im Schweizer Mittelland ausgeweitet. Dort gelten strenge Vorschriften, um Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden.

Geflügelhalter in der Schweiz sollen verdächtige Symptome wie erhöhte Krankheitsfälle  melden und ihre Tiere beim Landwirtschaftsamt registrieren. Für Menschen ist das Risiko gering, Geflügelprodukte bleiben sicher. Tot aufgefundene Wildvögel sollten den zuständigen Stellen gemeldet und nicht berührt werden.

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