Am 9. Dezember 2024 wurde im Kanton Thurgau erneut das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Schutzmassnahmen für Gebiete am Bodensee und Rhein erlassen. Diese gelten bis zum 31. März 2025.
Nach dem erneuten Nachweis des Vogelgrippevirus hat das BLV ein Beobachtungsgebiet entlang des Bodensees und Rheins eingerichtet. Dort gelten strenge Vorschriften, um Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden.
Geflügelhalter in der Schweiz sollen verdächtige Symptome wie erhöhte Krankheitsfälle melden und ihre Tiere beim Landwirtschaftsamt registrieren. Für Menschen ist das Risiko gering, Geflügelprodukte bleiben sicher. Tot aufgefundene Wildvögel sollten den zuständigen Stellen gemeldet und nicht berührt werden.
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