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Publiziert am 02.12.2024 19:00 im Bereich Veterinärwesen
Zwei Schafe auf der Wiese

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat in Absprache mit dem Nationalen Zentrum für Vektorentomologie und den Kantonen eine vektorfreie Periode vom 1. Dezember 2024 bis
31. März 2025 eingeführt. Daher hat das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St.Gallen AVSV per 1. Dezember 2024 die Sperrmassnahmen auf allen betroffenen Betrieben aufgehoben.

Die vektorfreie Periode bezeichnet einen Zeitraum, in dem nur wenige oder keine Mücken vorkommen, die als Überträger des Blauzungenvirus gelten. Während dieser Zeit wird es für die Kantonstierärztinnen und -ärzte ermöglicht, auf Massnahmen wie Sperrmassnahmen, Mückenbekämpfung oder Impfungen ganz oder teilweise zu verzichten. Diese Anpassung wurde in die Verordnung über die Verhinderung der Weiterverbreitung der Blauzungenkrankheit aufgenommen, um eine effektivere Kontrolle der Krankheit zu gewährleisten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BLV.