Nachdem im November 2022 die ersten Vögel positiv auf die Vogelgrippe getestet wurden, verfügte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV zusammen mit den Kantonen schweizweite Schutzmassnahmen. Ausserdem wurde in der Amtsverordung des BLV vom 24. November 2022 die ganze Schweiz als Vogelgrippe-Kontrollgebiet erklärt. Die Massnahmen wurden bis zum 15. Februar 2023 festgelegt.
Seit Mitte Januar 2023 kam es im angrenzenden Ausland zu zahlreichen weiteren Fällen von Vogelgrippe bei Wildvögeln und auch in der Schweiz wurden zwischen Dezember 2022 und Januar 2023 weitere Vögel positiv getestet. Deshalb informierte das BLV mit der Medienmitteilung vom 02. Februar 2023 dass die vorbeugenden Massnahmen mindestens bis am 15. März 2023 verlängert werden.
Die Medienmitteilung des BLV finden Sie hier.
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