Ein Tierfund muss gemäss Art. 720a ZGB der kantonalen Meldestelle angezeigt werden.
Im Kanton St.Gallen werden Findeltiere der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ gemeldet. Auf unserer Homepage haben wir neu das Vorgehen bei einem Fund eines Tieres beschrieben sowie das Positionspapier der GST publiziert. Die Informationen und das Positionspapier finden Sie hier.