Das BLV und die kantonalen Veterinärdienste haben die Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe bis 15. März 2022 verlängert. Die Kontroll- und Beobachtungsgebiete entlang der grossen Gewässer in der Schweiz bleiben bestehen. Sie gelten seit dem Auftreten der Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb Ende November 2021. Aufgrund des Seuchengeschehens im angrenzenden Ausland bleibt die Gefahr einer Einschleppung der Krankheit gross.