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Publiziert am 06.11.2024 08:30 im Bereich Statistik
Wahlurne

Am Sonntag, 24. November 2024, wird über vier eidgenössische und drei kantonale Vorlagen abgestimmt. Die Fachstelle für Statistik stellt Resultate von vergleichbaren Vorlagen zur Verfügung.

Der Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den «Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen» will sechs Autobahnabschnitte in der ganzen Schweiz erweitern. Im November 2013 wurde eine Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Kanton St.Gallen und in der ganzen Schweiz mit je rund 40 Prozent Ja-Stimmen abgelehnt, die vorsah, den Preis der Autobahnvignette von 40 auf 100 Franken pro Jahr zu erhöhen und eine Zweimonatsvignette für 40 Franken zu schaffen. Zustimmung erhielt im Februar 2017 der «Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr-Fonds». Im Kanton St.Gallen betrug der Anteil der Ja-Stimmen 60,3 Prozent, in der ganzen Schweiz 61,9 Prozent.


Zwei weitere Vorlagen betreffen Änderungen des Mietrechts. Zum einen geht es um eine Neuregelung von Untervermietungen, zum anderen um Kündigungen wegen Eigenbedarfs. In der Vergangenheit gab es zwar mehrere Abstimmungen zum Wohnungsbau, aber keine davon behandelte das Mietrecht.

Die Änderung vom 22.Dezember 2023 des «Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG)», auch unter dem Kürzel EFAS bekannt, will die Leistungen für ambulante und stationäre Spitalbehandlungen vereinheitlichen. Im Juni 2012 wurde eine Änderung des  Bundesgesetzes über die Krankenversicherung klar verworfen, mit 34,4 Prozent Ja-Stimmen im Kanton St.Gallen und 23,9 Prozent in der ganzen Schweiz. Vorgesehen war damals unter anderem die Einführung eines freiwilligen Managed-Care-Modells mit integrierten Versorgungsnetzwerken, das jeweils Ärzte, Spezialisten, Spitäler und weitere Leistungserbringer umfassen sollte. Landesweit etwas mehr Zustimmung erhielt im September 2014 die «Initiative für eine öffentliche Krankenkasse», nämlich 38,2 Prozent, im Kanton St.Gallen waren es 29,3 Prozent. Im Juni des laufenden Jahres wurden zwei Initativen in der ganzen Schweiz und im Kanton St.Gallen verworfen, die einerseits die Krankenkassen-Prämien an das verfügbare Einkommen binden («Prämienentlastungsinitiative»), andererseits eine «Kostenbremse im Gesundheitswesen» einführen wollten. Erstere erhielt 44,5 Prozent Ja-Stimmen in der ganzen Schweiz und 33,8 Prozent im Kanton, letztere 37,2 Prozent resp. 34,4 Prozent. 


Zur Abstimmung gelangen auch drei kantonale Vorlagen. Zwei davon betreffen Themen rund um die Pflege, sie sind aber inhaltlich verschieden.  Der «VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz» regelt die Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten. Im Februar 2011 wurde das kantonale «Pflegefinanzierungsgesetz» mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 82,4 Prozent klar angenommen. Die zweite Vorlage, das «Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» ist eine direkte Folge der angenommenen «Pflegeinitiative» vom November 2021. Ihr stimmten damals im Kanton St. Gallen 56,7 Prozent der Abstimmenden zu, in der ganzen Schweiz 61,0 Prozent. Zur «Erhöhung des Fahrkostenabzugs» für Pendelnde mit dem Auto existiert eine vergleichbare Abstimmung. Im November 2015 stimmte die St.Galler Bevölkerung mit 51,3 Ja-Stimmen der Begrenzung des «Pendlerabzugs» auf den Wert eines GA 2. Klasse zu.


Kontakt:

Thomas Oegerli, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
thomas.oegerli@sg.ch
058 229 22 59

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