Der Nettoaufwand der Volksschulträger im Kanton St.Gallen pro Schülerin und Schüler für das Jahr 2022 liegt vor. Gegenüber 2021 nahm der schülergewichtete durchschnittliche Nettoaufwand insgesamt um 2,8 Prozent zu. Eine Abnahme um 0,1 Prozent verzeichnet die Gruppe der neun Schulträger, die ausschliesslich die Oberstufe führen. Die 36 Schulträger mit Primarschulangebot verzeichnen einen Anstieg von 3,1 Prozent, jene mit dem Vollangebot Primarstufe und Oberstufe sogar einen Anstieg von 3,8 Prozent.
Die Volksschule ist eine der wichtigsten und kostspieligsten Aufgaben der Gemeinden. Dank dem neuen Rechnungsmodell der St.Galler Gemeinden (RMSG), das bis 2022 in allen Gemeinden des Kantons eingeführt wurde, bestehen einheitliche Regeln für die Kontenführung und Verbuchung. Dies erlaubt es ab 2019, im Rahmen der Finanzstatistik der Volksschulträger FISTA, die Kennziffer «Nettoaufwand pro Schülerin und Schüler» für die RMSG-Gemeinden auf einer vergleichbaren Basis zu berechnen.
Die Zahlen zu den Jahren 2019 bis 2021 stehen in einer filterbaren Excel-Datei zur Verfügung.
Bei Kostenvergleichen das Volksschulangebot beachten
Zum Jahresende 2022 gab es im Kanton St.Gallen 91 Volksschulträger, davon sind 59 politische Gemeinden (Einheitsgemeinden) und 32 selbständige Schulgemeinden. 46 Volksschulträger hatten ein Vollangebot (Primar- und Oberstufe), 36 bieten nur die Primarstufe und 9 nur Oberstufe an. Da die Oberstufe von der Art des Angebots her teurer ist als die Primarstufe, ist es bei Kostenvergleichen zwischen Volksschulträgern sinnvoll, deren Angebot zu berücksichtigen. Im Jahr 2022 betrugen die schülergewichteten durchschnittlichen Nettokosten pro Schülerin und Schüler bei den Schulträgern, die ausschliesslich die Primarstufe führen, 17'345 Franken. Bei den Schulträgern nur mit Oberstufe waren es 23'962 Franken und bei jenen mit Primar- und Oberstufe 18’430 Franken.
Die Höhe des Nettoaufwandes je Schülerin und Schüler wird, neben dem Umfang des Volksschulangebots, von einer Vielzahl von Faktoren (Unterrichtsorganisation, erweitertes schulisches Angebot, Rahmenbedingungen, lokale Herausforderungen etc.) beeinflusst. Bei der Unterrichtsorganisation spielt beispielweise die Grösse der Klassen und der Einsatz der Ressourcen der Lehrpersonen eine Rolle. Beim erweiterten schulischen Angebot wirkt sich die Gestaltung sonderpädagogischer Unterstützung auf die Höhe des Nettoaufwandes aus oder auch, ob und in welchem Umfang Freifächer angeboten werden. Bei Schulneubauten fallen Abschreibungen auf die Investitionen an, die den Aufwand ab dem ersten Abschreibungsjahr markant erhöhen können.
Wie der Nettoaufwand berechnet wird
Die Berechnungsbasis bildet die vom Amt für Gemeinden und Bürgerrecht erhobenen Jahresrechnungen der politischen Gemeinden (Einheitsgemeinden) und der selbständigen Schulträger gemäss Rechnungslegung RMSG. Der Nettoaufwand entspricht der Differenz zwischen Aufwand und Ertrag. Nicht berücksichtigt werden die Aufwendungen für die Musikschulen, da diese nicht zum gesetzlich vorgeschriebenen Betrieb der Volksschule gehören. Schulgelder an andere Volksschulträger werden ausgeschlossen, weil diese nicht durch den Betrieb des Volksschulangebots des Schulträgers vor Ort entstehen. Der Ertrag durch Schulgelder von anderen Schulträgern oder Zahlungsverantwortlichen wird nicht berücksichtigt, da sonst der Nettoaufwand des Schulträgers vor Ort unterschätzt würde. Der Schulgesundheitsdienst ist berücksichtigt, ebenso die Abschreibungen auf Bauinvestitionen.
Zur Berechnung des Nettoaufwands pro Schülerin und Schüler werden die Zahlen der Statistik der Lernenden verwendet, die von der Fachstelle für Statistik im Auftrag des Bundesamtes für Statistik erhoben werden. Die aktuelle Berechnung für das Jahr 2022 erfolgte auf Basis der provisorischen Lernenden-Zahlen. Bei der nächsten Publikation zum Jahr 2023 wird für das Jahr 2022 eine Neuberechnung mit den definitiven Schülerzahlen vorgenommen. Die Differenzen zwischen provisorischen und definitiven Schülerzahlen sind erfahrungsgemäss gering, so dass die Kennzahlen zum Nettoaufwand nur geringfügige Änderungen erfahren. Ältere Ausgaben der FISTA finden sich im Themenbereich Bildung > Bildungsfinanzen.
Detailzahlen zu den Finanzrechnungen der Schulträger
Die bei der Berechnung des Nettoaufwands verwendeten detaillierten Rechnungszahlen werden mit der diesjährigen Publikation ebenfalls zugänglich gemacht. Sie sind der Excel-Datei beigefügt, welche die Kennzahlen zum Nettoaufwand enthält.
Gesetzliche Grundlagen
Die von der Fachstelle für Statistik in Zusammenarbeit mit dem Amt für Volksschule produzierten Daten und Informationen zur Finanzstatistik der Volksschulträger unterstehen dem Statistikgesetz des Kantons St.Gallen (sGS 146.1) und dessen Qualitätskriterien.
Kontakt:
Fachstelle für Statistik
Nicole Wellinger
058 229 01 77
nicole.wellinger@sg.ch