Am nächsten Abstimmungssonntag, dem 26. September, stehen eine kantonale und zwei eidgenössische Vorlagen zum Entscheid an. Die Fachstelle für Statistik stellt Resultate vergleichbarer Abstimmungen zur Verfügung.
Zur Abstimmung stehen am 26. September 2021 auf kantonaler Ebene eine Gesetzesvorlage, auf eidgenössischer Ebene eine Volksinitiative und ein Referendum gegen eine Gesetzesänderung.
Das kantonale Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie soll dafür sorgen, dass Unternehmen mit Sitz im Kanton St.Gallen, die wegen der Corona-Krise erhebliche Umsatzeinbussen erlitten haben, finanziell unterstützt werden können. Im Jahr 2020 ging es in einer Volksabstimmung darum, die finanzielle Unterstützung des Bundes für Unternehmen in Härtefällen rasch und gezielt zu ergänzen und die Liquidität von St.Galler Unternehmen zu sichern. Die Vorlage wurde von 77,2 Prozent der Abstimmenden angenommen. Wie das Ergebnis in den Wahlkreisen und Gemeinden ausgefallen ist, zeigt Ihnen die Karte, auf die Sie der folgende Link führt:
Die eidgenössische Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» möchte hohe Kapitaleinkommen (z.B. Zinsen, Dividenden und Erträge aus Vermietung) stärker besteuern. Die Einnahmen, die durch die höhere Besteuerung erzielt werden, sollen für Steuerermässigungen für Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder zugunsten der sozialen Wohlfahrt eingesetzt werden. 2010 wollte die «Steuergerechtigkeitsinitiative» die Unterschiede bei den Steuerbelastungen zwischen den Kantonen verringern, indem für hohe Einkommen und Vermögen Mindeststeuersätze eingeführt werden sollten. Die Vorlage wurde von 60,5 Prozent der Abstimmenden abgelehnt.
In der zweiten Vorlage geht es darum, mit einer Anpassung des Zivilgesetzbuches die Ehe auch für Partnerinnen und Partner gleichen Geschlechts zu öffnen. 2020 wurde über ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung abgestimmt. Die Vorlage wurde von 55,2 Prozent der Abstimmenden angenommen.
Die von der Fachstelle für Statistik produzierten Statistiken unterstehen dem Statistikgesetz des Kantons St.Gallen (sGS 146.1) und dessen Qualitätskriterien.
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