Am kommenden Abstimmungssonntag, 7. März, stehen drei eidgenössische Vorlagen zum Entscheid an. Zu allen stellt die Fachstelle für Statistik die Resultate vergleichbarer Abstimmungen zur Verfügung.
Zur Abstimmung stehen am 7. März 2021 drei eidgenössische Vorlagen, eine Volksinitiative, ein Bundesgesetz und ein Bundesbeschluss. Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass niemand sein Gesicht verhüllen darf an Orten, die öffentlich zugänglich sind. Der Kanton St.Gallen hat ein solches Verbot bereits eingeführt. Über die entsprechende Vorlage war 2018 abgestimmt worden:
Das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste will die Identifizierung von Personen im Internet so regeln, dass alle Seiten mit Sicherheit wissen, mit wem sie es zu tun haben. Thematisch damit verwandt ist eine Abstimmung aus dem Jahr 2009, in der es um die Ergänzung des Reisepasses mit biometrischen Informationen ging:
Bei der dritten Vorlage handelt es sich um den Bundesbeschluss über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien. Damit sollen Zölle gesenkt und Handelsbarrieren beseitigt werden, um den Handel zwischen den beiden Ländern zu erleichtern. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Vor einigen Jahren ging es darum, ob Vorlagen dieser Art obligatorisch zur Abstimmung gelangen sollen:
Die von der Fachstelle für Statistik produzierten Statistiken unterstehen dem Statistikgesetz des Kantons St.Gallen (sGS 146.1) und dessen Qualitätskriterien.
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