Am kommenden Abstimmungssonntag, 29. November, stehen zwei eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen zum Entscheid an. Zu dreien von ihnen stellt die Fachstelle für Statistik die Resultate vergleichbarer Abstimmungen zur Verfügung. Zur Konzernverantwortungsinitiative existiert im abgedeckten Zeitraum seit 2009 keine vergleichbare Vorlage.
Zur Abstimmung stehen am 29. November 2020 zwei eidgenössische Volksinitiativen und zwei kantonale Gesetzesvorlagen. Die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten (Kriegsgeschäfte-Initiative)» untersagt der Schweizerischen Nationalbank, Stiftungen sowie Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten. 2009 fand eine Abstimmung über eine Vergleichsvorlage dazu statt:
Die «Konzernverantwortungsinitiative» verlangt, dass Schweizer Unternehmen prüfen, ob im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland eingehalten werden. Dazu stand seit 2009 keine vergleichbare Vorlage zur Abstimmung.
Auf kantonaler Ebene will das «Gesetz über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften infolge des Coronavirus» die finanzielle Unterstützung des Bundes für die Unternehmen in Härtefällen rasch und gezielt ergänzen und die Liquidität von St.Galler Unternehmen sichern. Die Grundlage dafür wurde 2013 mit dem Epidemiegesetz gelegt, das in Artikel 64 die wirtschaftliche Unterstützung in Härtefällen regelt.
Das «Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung» regelt die Unterstützung der Gemeinden durch den Kanton in diesem Bereich. Vier Vorlagen hatten in den vergangenen Jahren eine ähnliche inhaltliche Ausrichtung, eine davon im vergangenen September:
- Mrz 13: Bundesbeschluss über die Familienpolitik (bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen)
- Nov 13: Familieninitiative (Steuerabzüge für die Betreuung von Kindern zu Hause)
- Mrz 15: Volksinitiative Familie stärken (Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen)
- Sep 20: Erhöhung Kinderabzüge (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)
Die von der Fachstelle für Statistik produzierten Statistiken unterstehen dem Statistikgesetz des Kantons St.Gallen (sGS 146.1) und dessen Qualitätskriterien.
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Thomas Oegerli
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