Die Regierung gibt die Anpassungen am kantonalen Richtplan in die Vernehmlassung. Unter anderem soll das Hochwasserschutzprojekt am Alpenrhein (Rhesi) in den Richtplan aufgenommen werden. Zudem wird ein Abbaustandort erweitert und zwei weitere als Deponiestandorte aufgenommen. Der Entwurf der Richtplananpassung 21 liegt bis am 31. März 2021 in den Gemeinden öffentlich auf und ist im Internet abrufbar. Die Bevölkerung ist eingeladen, mitzuwirken und Anregungen einzureichen.
Mit dem Projekt Rhesi (Rhein – Erholung und Sicherheit) soll der Hochwasserschutz im Rheintal verbessert werden. Nachdem das Generelle Projekt «Hochwasserschutz Alpenrhein – Internationale Strecke» vorliegt, ist die Grundlage für die Aufnahme in den kantonalen Richtplan geschaffen. Die Untersuchungen und Planerarbeiten für ein umfassendes Hochwasserschutzprojekt Alpenrhein auf der internationalen Strecke (Illmündung bis Bodensee) hat die Gemeinsame Rheinkommission (GRK) der Internationalen Rheinregulierung (IRR) im Auftrag der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft veranlasst. Mit der Aufnahme in den Richtplan werden die wichtigsten Eckwerte des Projekts behördenverbindlich festgelegt. Ein wichtiges Element ist die Raumsicherung. Für einen besseren Hochwasserschutz muss die Abflusskapazität auf ein 300‑jährliches Hochwasser erhöht werden. Der dafür nötige Platz wird im Richtplan aufgenommen.
Bestehende Abbau- und Deponiestandorte nutzen
Am Schollberg in Wartau wird seit über hundert Jahren Gestein abgebaut, seit etwa 1985 im Untertageabbau. Es ist geplant, den bestehenden Abbauperimeter und das vorhandene Kavernensystem in Richtung Südwesten zu verlängern. Die zwei Abbaustandorte Unteregg in Eschenbach und Täschen in Waldkirch werden zusätzlich auch als Deponiestandorte aufgenommen. Die drei Deponien Sittewald in Amden, Thurhof in Oberbüren und St.Dionys in Rapperswil-Jona werden im Richtplan festgesetzt. Die beiden Deponiestandorte Burgau in Flawil und Feld in Rüthi haben das Ende ihrer Betriebsdauer erreicht und werden aus dem Richtplan entlassen.
Siedlungsgebiet entwickeln
Das Ego Kiefer-Areal in Altstätten eignet sich aufgrund seiner Lage sehr gut für personenintensive Nutzungen. Es wird deshalb in die Liste der für die Standortvermarktung vorgesehenen Standorte aufgenommen. In Goldach werden die Standorte Seegarten und Rietli aus der Liste der zur Standortaufbereitung vorgesehenen Wirtschaftsstandorte entfernt. Für beide Standorte sieht die Gemeinde im kommunalen Richtplan andere Nutzungen vor.
Richtplan wird jährlich überarbeitet
Der Entwurf der Richtplan-Anpassung 2021 liegt bis am 31. März 2021 in allen Gemeinden öffentlich auf. Ab sofort können die Vernehmlassungsunterlagen beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen bezogen werden. Ebenso sind der Entwurf und weitere Grundlagen im Internet veröffentlicht: www.areg.sg.ch > Kantonale Planung > Richtplan-Anpassungen
Mit dem Richtplan zeigt die Regierung die Ziele auf, die sie in der räumlichen Entwicklung des Kantons verfolgt. Um die Bedürfnisse zeitgerecht in den Richtplan aufzunehmen, wird er jährlich angepasst.