In der Novembersession 2019 erliess der Kantonsrat das totalrevidierte Gesetz über den Feuerschutz. Die Regierung schickt nun die beiden dazugehörigen neuen Verordnungen bis 31. August 2020 in die Vernehmlassung. Der Vollzugsbeginn ist auf den 1. Januar 2021 geplant.
Das totalrevidierte Feuerschutzgesetz (FSG) bedingt, dass auch die dazugehörigen Verordnungen umfassend erneuert werden. Im bisherigen Recht sind die Ausführungsbestimmungen zum FSG in insgesamt acht Verordnungen geregelt. Deren Systematik ist teilweise schwierig zu verstehen. Insbesondere die Gebührenregelung ist auf verschiedene Erlasse verteilt und damit unübersichtlich ausgestaltet.
Von acht auf zwei Verordnungen reduziert
Die Ausführungsbestimmungen der Feuerschutzgesetzgebung sollen künftig nur noch in zwei grundlegenden Verordnungen statuiert sein, nämlich in einer Feuerschutzverordnung sowie in einer Verordnung über die Gebühren und Tarife zum Feuerschutz. Damit wird der Grundgedanke eines schlanken Gesetzes mit einfacher Systematik auch im Verordnungsrecht weitergeführt.
Die beiden Verordnungsentwürfe wurden unter Einbezug von vier Arbeitsgruppen aus den Fachbereichen Feuerwehr, Löschwasser, Brandschutz und Kaminfeger erarbeitet. Die Arbeitsgruppen setzten sich jeweils aus einem Vertreter der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und Fachleuten aus der operativen Ebene zusammen.
Verhältnismässigkeit im Brandschutz konkretisiert
Wie von der Regierung in Aussicht gestellt, wird in der Feuerschutzverordnung die Anwendung der Verhältnismässigkeit im Brandschutz weiter konkretisiert. So wird zum Beispiel der Grundsatz festgehalten, dass die Personensicherheit höher zu gewichten ist als der reine Sachwertschutz.
Im Bereich der Feuerwehr möchte die Regierung ihre Kompetenz zur Festlegung kantonaler Stützpunkte für besondere Einsatzgeräte nutzen und damit der Forderung nach einer einheitlichen und zweckmässigen Stützpunktregelung nachkommen. Damit kann kantonsweit ein einheitliches Sicherheitsniveau geschaffen werden. Zentrale Betriebsfragen der Stützpunkte sollen zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeindefeuerwehren in einem Betriebsgremium beraten werden. Fragen der neuen kantonalen Ausbildungsangebote sollen im Rahmen eines Ausbildungsgremiums diskutiert werden.
In der neuen Feuerschutzverordnung wird sodann das Beitragswesen (Subventionen) für die drei Bereiche baulich-technischer Brandschutz, Feuerwehr und Löschwasserversorgung geregelt. Dabei werden sowohl die allgemeinen Bestimmungen als auch die Verfahrensregeln für alle drei Bereiche vereinheitlicht.
Gebühren an aktuelle Bedürfnisse angepasst
Die Verordnung über Gebühren und Tarife im Feuerschutz regelt in übersichtlicher Weise sämtliche im Feuerschutz anfallenden Gebühren. Im Bereich des Brandschutzes trägt sie der seit Jahren durch die Städte und Gemeinden geforderten Anpassung der Höchstgebühr für brandschutztechnische Bewilligungen Rechnung. Weiter berücksichtigt der Verordnungsentwurf den aktuellen Richttarif für Kaminfegerarbeiten. Im Bereich der Feuerwehr wird der Stundenansatz für die Einsatzentschädigung erhöht.
Vernehmlassung gestartet
Mit der Vernehmlassung erhalten alle interessierten Kreise die Gelegenheit, sich zu den Entwürfen der neuen Feuerschutzverordnung sowie der neuen Verordnung über Gebühren und Tarife im Feuerschutz zu äussern. Die Regierung erhofft sich daraus Rückschlüsse und Anregungen für die abschliessende Erarbeitung der neuen Verordnungen.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am Montag, 31. August 2020. Danach sollen die beiden Vorlagen bereinigt und von der Regierung erlassen werden. Der Vollzugsbeginn ist für den 1. Januar 2021 geplant.
Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie unter: kanton.sg/vernehmlassung-fsg