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Publiziert am 28.04.2020 07:35 im Bereich Verbraucherschutz
Chlorthalonil

Der Einsatz des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Chlorthalonil wurde in der Schweiz per 1. Januar 2020 verboten. Da dessen Abbauprodukte, sogenannte Metaboliten, noch länger in Grund- und Trinkwasser nachweisbar sein können, braucht es Analysenmethoden, mit denen die Wasserversorgungen die Einhaltung des gesetzlichen Höchstwerts überprüfen.

Zur Analyse von Grund- und Trinkwasser auf Chlorthalonil-Metaboliten steht neu eine Methode zur Verfügung, die neben der Chlorthalonil-Sulfonsäure auch die wesentlichen Metaboliten R471811 und SYN507900 umfasst. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass die bisherige Analyse auf Chlorthalonil-Sulfonsäure allein nicht ausreicht, um die einwandfreie Wasserqualität bezüglich der anderen Chlorothalonil-Metaboliten zu belegen. Das aktualisierte Leistungsangebot und die Preisliste finden sie hier.