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Publiziert am 25.03.2020 15:10 im Bereich Verbraucherschutz
Coronavirus

Der Bund und Kanton beantworten laufend Fragen der Bevölkerung und der Fachleute bezüglich des neuen Coronavirus.

Die aktuellen Informationen des Kantons St.Gallen in Zusammenhang mit dem Coronavirus, die speziell für Betreiberinnen und Betreiber von Lebensmittelbetrieben gedacht sind, finden Sie hier

Wichtig sind folgende Punkte:

  • Die Covid-19-Verordnung2 muss von allen Betrieben eingehalten werden
  • Es gibt keinerlei Hinweise, dass das Covid-19-Virus über Lebensmittel oder Trinkwasser übertragen wird
  • Folglich genügen die für Lebensmittelbetriebe üblichen Hygienemassnahmen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit
  • Am Covid-19 Virus erkrankte Personen haben aus medizinischen Gründen (Ansteckung anderer Personen) auch in einem Lebensmittelbetrieb nichts zu suchen (nicht aus Lebensmittel hygienischen Gründen); sie gehören in Quarantäne.
  • Bei Umstellungen der Betriebsstruktur (z.B. Restaurants die auf Take away umstellen) müssen die Lebensmittelbetriebe ein angepasstes Selbstkontrollkonzept erstellen und die Anpassungen dem AVSV melden.