Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen und die Stadtpolizei St.Gallen vereinbarten die Zusammenarbeit im Bereich des Hundewesens.
Auf dem Stadtgebiet leben rund 2000 Hunde. Bis Ende 2019 hatte die Stadtpolizei die Verantwortung für den Vollzug des Hundegesetzes und schritt ein, wenn Hunde Menschen oder Tiere gefährdeten oder es zu Bissvorfällen kam. Seit Januar 2020 ist der Kanton zuständig.
Damit das grosse Know-How der Stadtpolizei weiterhin genutzt werden kann, wurde eine enge Zusammenarbeit beschlossen. Die Stadtpolizei St.Gallen wird wie bisher auf dem Stadtgebiet im Auftrag des Kantons auffällige Hunde kontrollieren und Massnahmen anordnen.