Konstanz, 18.04.2024 – Für den IBK-Kleinprojektefonds läuft aktuell die zweite Antragsrunde. Kultur-, Sport- und Tourismusvereine, NGOs, Gemeinden, Institutionen und Verbände können noch bis zum 17. Mai Förderprojekte im Umfang von 5'000 bis 50'000 Euro einreichen. Der Eigenanteil bei den Projekten liegt bei 40 Prozent, der auch durch Drittmittel finanziert werden kann. Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte in der Bodenseeregion aus den Bereichen Kultur und Bildung, Sport, Umwelt und Soziales sowie Tourismus und Standortförderung.
Der IBK-Kleinprojektefonds hat zwei Förderlinien: kleinere Begegnungsprojekte, die mit bis zu 3'000 Euro aus Mitteln der IBK-Mitgliedsländer gefördert werden, und Interreg-Kleinprojekte mit einem maximalen Förderbetrag von 30'000 Euro pro Projekt. Bei beiden gilt: Unterstützt werden grenzüberschreitende Vorhaben mit konkretem Mehrwert für die Region.
– IBK-Begegnungsprojekte
Für eine Förderung der IBK-Begegnungsprojekte ist entscheidend, dass Projektpartner aus mindestens zwei Ländern und Kantonen des IBK-Gebietes zusammenarbeiten. Dazu zählen in der Schweiz die Kantone St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, in Österreich das Land Vorarlberg, in Deutschland die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Lindau, Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten sowie das Fürstentum Liechtenstein. Unterstützt werden zum Beispiel gemeinsame Workshops, interkulturelle Begegnungen oder Exkursionen zu grenzüberschreitenden Themen von Privatpersonen, Schulen, Vereinen und sonstigen Gruppierungen. Auch kommunale Aktionen, regionale Initiativen sowie kleine Tourismus- und Standortförderprojekte können Anträge stellen.
– Interreg-Kleinprojekte
Mit den Interreg-Kleinprojekten fördert die IBK einerseits das grenzüberschreitende bürgerschaftliche Engagement und andererseits die grenzüberschreitende institutionelle Zusammenarbeit in der Bodenseeregion. Wichtige Aspekte der Förderprojekte sind Erfahrungsaustausch, Wissenstransfer und Netzwerkbildung für weitere Zusammenarbeit. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Projekte grenzüberschreitend sind und von den Partnern gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden. Die grenzüberschreitende Wirkung muss im Gebiet der IBK beziehungsweise der Interreg ABH-Gebietskulisse zum Tragen kommen. Die Förderung der Kleinprojekte erfolgt aus Mitteln des Programms Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein.
– Beratungssprechstunde
Die IBK-Geschäftsstelle bietet am 23. April eine Beratungssprechstunde für Anträge an. Die Termine können vor Ort stattfinden, online oder telefonisch. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter folgender Nummer: +49 7531 921 83 10. Die Antragsformulare werden bei der IBK-Geschäftsstelle eingereicht. Die übernächste Antragsfrist wird voraussichtlich Ende September 2024 sein.
– Weitere Informationen
🔗 Allgemeine Informationen zum IBK-Kleinprojektefonds
🔗 Antragsformular und Reglement IBK-Begegnungsprojekte
🔗 Antragsformular und Reglement Interreg-Kleinprojekte
– Internationale Bodensee-Konferenz
Die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) ist die gemeinsame Plattform der Regierungen der Länder und Kantone Baden-Württemberg, Schaffhausen, Zürich, Thurgau, St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Fürstentum Liechtenstein, Vorarlberg und Bayern. Ziel der IBK ist es, die Bodenseeregion als attraktiven Lebens-, Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum zu erhalten und zu fördern und die regionale Zusammengehörigkeit zu stärken. Sie bildet den Kern eines breit gefächerten Netzwerkes der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Bodenseeregion. Weitere Informationen unter www.bodenseekonferenz.org
(Quelle: Internationale Bodensee-Konferenz)