Nachdem der Geschäftsbericht das letzte Jahr das erste Mal veröffentlicht wurde, erscheint er dieses Jahr im neuen Format, nämlich digital. Im Vergleich zu den Geschäftsberichten aus den Vorjahren, die sich vor allem in Zahlen, Statistiken und Inspektionsergebnissen erschöpften, liefert der neue Geschäftsbericht ein Blick hinter die Kulissen der Staatsanwaltschaft St.Gallen. Im Rahmen von Einblicken, Rückblicken und Ausblicken soll die Arbeit der Staatsanwaltschaft der Öffentlichkeit nähergebracht werden.
Die Staatsanwaltschaft in Zahlen
Die Staatsanwaltschaft legt im Bericht nach wie vor Rechenschaft über den Geschäftsgang ab. Auch das Jahr 2023 war geprägt von einer hohen Arbeitsbelastung. Der Eingang neuer Straffälle hat sich auf hohem Niveau stabilisiert. Die Zahlen der abgeschlossenen Strafverfahren sind gegenüber dem Vorjahr weitgehend unverändert.
Die Staatsanwaltschaft als Arbeitgeber
Der Jahresbericht enthält im Weiteren Artikel über Mitarbeitende, deren Werdegang und Tätigkeitsgebiete. Die Laufbahnplanung der Staatsanwaltschaft liest sich als eigentliche Erfolgsgeschichte und hat zum Ziel talentierten Juristinnen und Juristen den Weg in die Strafverfolgung zu ebnen. Bei einem Frauenanteil von mittlerweile 66% ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine zentrale Thematik, die im Jahresbericht durch zwei Staatsanwältinnen aufgegriffen und thematisiert wird.
Zukunftsorientiert und Ressourcenbewusst
Zwei kräftige Schlagwörter, die den Arbeitsalltag der Staatsanwaltschaft St. Gallen prägen. In jüngster Vergangenheit wurden zur Optimierung der Strafverfahrensführung das Projekt Best Practice gestartet. Ziel ist es, die Erfahrung und das Wissen ämterübergreifend unter allen Mitarbeitern zu teilen um maximale Wirkung in der Strafverfahrensführung zu erzielen.
Auch durch die Analyse und Antizipation der Entwicklung gewisser Kriminalitätsfelder werden in Fachgruppen jeweils gezielt für spezifische Deliktsfelder Prozesse entwickelt, um erfolgsorientiert und ressourcenbewusst Straftaten zu ahnden. Namentlich wird im Bereich Cybercrime in einem Pilotverfahren auf die Triage bei der Bearbeitung von Delikten gesetzt. Dabei werden die eingegangenen Anzeigen zentral durch Fachkräfte der Polizei und der Staatsanwaltschaft auf mögliche Deliktsserien überprüft um vorab die Erfolgsaussichten von Ermittlung und Überführung der Täterschaft zu beurteilen.