Ende März 2020 wurde in Jona ein 59 Jahre alt gewordener Srilanker tot in seiner Wohnung aufgefunden. Dort hatte er sich zufolge einer Coronavirus-Erkrankung in Selbstisolation befunden, war jedoch grundsätzlich mobil. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eröffnete in der Folge eine Strafuntersuchung, um die genauen Todesumstände abzuklären. Das Strafverfahren ist eingestellt worden. Todesursächlich war das Coronavirus. Die involvierten Personen haben keine Sorgfaltspflichtverletzung begangen.
Am Mittwoch (25.03.2020), nach 17 Uhr, fanden Beamte der Kantonspolizei St.Gallen den 59 Jahre alt gewordenen Srilanker tot in seiner Wohnung in Jona. Er hatte sich dort in Selbstisolation befunden, weil er von seinem Hausarzt positiv auf den Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden war.
Bei der durch die Polizei und den Amtsarzt durchgeführten Legalinspektion konnten keine Hinweise auf eine Dritteinwirkung am Todeseintritt festgestellt werden. Auf Grund der vorerst nicht ganz klaren Auffindesituation wurde der Leichnam des Verstorbenen auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen gleichentags trotzdem ins Institut für Rechtsmedizin am Kantonsspital St.Gallen überführt. Dies zur Bestimmung der genauen Todesursache. Die Obduktion ergab, dass der Todeseintritt auf ein Atemversagen bei akuter Lungenschädigung infolge einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zurückzuführen ist.
Die durchgeführte Strafuntersuchung förderte keine Sorgfaltspflichtverletzungen von Drittpersonen zu Tage. Namentlich kann dem Hausarzt kein Vorwurf gemacht werden. Gemäss den Merkblättern des Bundesamts für Gesundheit ist auch für Risikopatienten bei einem positiven Testresultat betreffend den Coronavirus SARS-CoV-2 nicht zwingend eine Hospitalisierung anzuordnen, sondern grundsätzlich – wie vorliegend praktiziert – die Selbstisolation. Bedeutsam war ferner, dass der Verstorbene trotz seiner Erkrankung grundsätzlich mobil war. Die Staatsanwaltschaft hat eine Einstellungsverfügung erlassen. Diese ist noch nicht rechtskräftig.
(einschlägige Merkblätter des Bundesamts für Gesundheit: "Anweisung: Selbst-Isolation" vom 19.03.2020, "COVID-19: Empfehlungen für die Bevölkerung" vom 13.03.2020, "COVID-19: Anweisung zur Isolation" gültig ab dem 11.05.2020 und "COVID-19: Empfehlungen zum Umgang mit erkrankten Personen und Kontakten ab dem 27.04.2020" vom 27.04.2020)
Die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen, Beatrice Giger, steht für Rückfragen zu Verfügung (058 229 94 07).