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Publiziert am 11.11.2024 11:00 im Bereich Landwirtschaft

Am 5. Dezember 2024 wird im Kanton St.Gallen den direktzahlungsberechtigten Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern sowie den Sömmerungsbetrieben die Schlusszahlung der Direktzahlungen überwiesen.

Die Schlusszahlung beinhaltet bei den Ganzjahresbetrieben insbesondere den Übergangsbeitrag, die Getreidezulage und allfällige Nachzahlungen und bei den Sömmerungsbetrieben die Sömmerungsbeiträge sowie die BFF-QII-Beiträge und die LQ-Beiträge.

Den Betrieben wird eine einsprachefähige Verfügung zugestellt. Die vollständige Abrechnung ist auf dem agriPortal aufgeschaltet.