Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 29.07.2024 14:15 im Bereich Landwirtschaft

Die Augusterhebung dauert im Kanton St.Gallen von Samstag, 10. August bis Mittwoch, 28. August 2024.

Es können An- oder Abmeldungen der Direktzahlungsprogramme 2025 vorgenommen werden. Eine Anmeldung verpflichtet, das entsprechende Programm gemäss den Vorgaben der Direktzahlungsverordnung umzusetzen und ermächtigt gleichzeitig die zuständige Kontrollstelle und die Vollzugsstellen, Kontrollen vorzunehmen. Im agriPortal sind unter "Meine Daten" -> "Betrieb" -> "Gesuche und Anmeldungen" die Angaben zu überprüfen und bei Bedarf Neuanmeldungen bei den Direktzahlungsprogrammen, ÖLN und Produktionssystembeiträgen vorzunehmen oder bisherige Anmeldungen zu löschen. Es muss kein Formular ausgedruckt und der Gemeinde oder dem Kanton eingereicht werden. Eine Abmeldung eines Programmes ist bis am Tag vor Erhalt der Ankündigung einer Kontrolle bzw. bei einer unangekündigten Kontrolle, bis am Tag vor der Kontrolle möglich (Art. 100 DZV).

Änderungen von Strukturdaten wie Flächen, Bäume, Tiere usw. können erst bei der Strukturdatenerhebung im Februar 2025 im agriPortal verändert werden.