Der Bundesrat hat am 1. November 2023 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2023 verabschiedet.
Der Bundesrat hat am 1. November 2023 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2023 verabschiedet. Die Änderungen betreffen namentlich die Sömmerungsbetriebe, den Direktzahlungskredit, das Reduktionsziel für Stickstoff und die Milchzulagen. Die neuen Bestimmungen werden mehrheitlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.