Zu den Ressourceneffizienz-Massnahmen zählen u.a. die schonende Bodenbearbeitung, die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obst-, Reb- und Zuckerrübenanbau sowie der Herbizidverzicht im Ackerbau.
Die Teilnahme an einer der verschiedenen Ressourceneffizienz-Massnahmen ist freiwillig und setzt eine Grundanmeldung beim entsprechenden Programm voraus. Die Erfassung der effektiv umgesetzten REB-Massnahmen für das Beitragsjahr 2022 erfolgt vom 6. Juni bis 2. September 2022 im agriPortal (www.agate.ch --> "Kant. Datenerhebung SG"). In der Rubrik "Meine Infos" steht eine Erfassungsanleitung zur Verfügung.
REB-Massnahmen "schonende Bodenbearbeitung", "Reduktion von Pflanzenschutzmitteln" und "Herbizidverzicht im Ackerbau"
Die Deklaration der REB-Massnahmen und Flächen darf nur erfolgen, wenn die Anforderungen eingehalten und die Aufzeichnungen korrekt geführt sind. Die detaillierten Bestimmungen zu den einzelnen REB-Massnahmen sind in der Direktzahlungsverordnung (DZV) in den Artikeln 79 bis 81 und 82d bis 82g aufgeführt. Bei der REB-Massnahme "schonende Bodenbearbeitung" werden keine Beiträge ausgerichtet für das Anlegen von:
a) Kunstwiesen mit Mulchsaat;
b) Gründüngungen und Zwischenkulturen;
c) Weizen oder Triticale nach Mais.
--> Wenn diese dennoch angemeldet werden, führt dies zu einer Beitragskürzung.
Bei Fragen gibt das Landwirtschaftsamt St.Gallen gerne Auskunft.
Landwirtschaftsamt St.Gallen