Halterinnen und Halter von Schafen und Ziegen müssen neu die Nutzungsart der Muttertiere in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) angeben. Nur so ist eine korrekte Berechnung der Grossvieheinheiten (GVE) möglich. Diese wird ab dem Jahr 2024 als Basis für die Berechnung der Direktzahlungen verwendet.