Schärfere Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurs ab dem
1. Januar 2025
Die eidgenössischen Räte haben im März 2022 das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses verabschiedet. Das Gesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses beinhaltet Anpassungen in mehreren Gesetzen, namentlich im Obligationenrecht (OR), im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG), im Strafgesetzbuch (StGB) und im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG). Der Bundesrat hat die verschiedenen Gesetzes- und Verordnungsänderungen nun auf
1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Darunter fällt auch die Änderung von Art. 43 SchKG, wonach neu auch öffentlich-rechtliche Forderungen der Betreibung auf Konkurs unterliegen.