Die Änderung des Obligationenrechts (OR, SR 220) vom 19. Juni 2020 und die Änderung der Handelsregisterverordnung (HRegV, SR 221.411) treten am 1. Januar 2023 in Kraft. In der Praxis besteht teilweise das Bedürfnis, bereits jetzt Statutenänderungen im Hinblick auf die neue Aktienrechtsrevision zu beschliessen. Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister hat daher eine Praxismitteilung erlassen, welche Konstellationen denkbar sind und welche Möglichkeiten in der Praxis bestehen.
Die Praxismitteilung steht unter folgendem Link zur Verfügung: P (fenceit.ch) (Praxismitteilung EHRA 1/22 vom 17. Januar 2022).