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Publiziert am 08.07.2024 15:04 im Bereich Gerichte

Mündliche Anwaltsprüfungen – Öffentlichkeit

Die mündlichen Anwaltsprüfungen finden wie folgt statt:

  • Montag, 2. September 2024, vormittags ab 8.00 Uhr* und nachmittags ab 14.00 Uhr*
  • Dienstag, 3. September 2024 (ohne Zuschauerinnen und Zuschauer)
  • Mittwoch, 4. September 2024, vormittags ab 8.00 Uhr*
  • Donnerstag, 5. September 2024, vormittags ab 8.00 Uhr*
  • Freitag, 6. September 2024, vormittags ab 8.00 Uhr*

* Treffpunkt für die Zuschauerinnen und Zuschauer 20 Minuten vor Prüfungsbeginn.

Aus Platzgründen bleibt die Anzahl  der Zuschauerinnen und Zuschauer beschränkt. Vorgesehen ist, dass an den jeweiligen Halbtagen maximal 16 Personen (zwei Gruppen à 8 Personen) die mündlichen Prüfungen mitverfolgen können. Es können, je nach Verfügbarkeit der Plätze maximal zwei Prüfungen besucht werden.

Für die Teilnahme an der Prüfung als Zuschauerin oder Zuschauer ist eine Anmeldung erforderlich. Nutzen Sie hierfür das elektronische Anmeldeformular. Personen, die sich bereits angemeldet haben, brauchen dies nicht mehr zu tun.

Die Anmeldung ist möglich, so lange Plätze zur Verfügung stehen.

Sie erhalten von uns rechtzeitig eine Bestätigung des Termins, an dem Sie die Prüfung mitverfolgen können.