Das Verwaltungsgericht hat im Entscheid B 2020/103 und 104 vom 30. November 2020 eine Praxisänderung beschlossen (Erw. 3., www.gerichte.sg.ch). Diese sieht vor, dass in allen steuerrechtlichen Rechtsmittelverfahren keine Nachfristen zur gesetzlichen 30-tägigen Rechtsmittelfrist mehr angesetzt werden.