Der Bundesrat hat per 17. Februar 2022 fast alle aufgrund der COVID-19-Pandemie getroffenen Schutzmassnahmen aufgehoben. Die Aufhebung dieser Massnahmen gilt auch für den Gerichtsbetrieb. Der bisher an dieser Stelle angebrachte Hinweis auf gewisse Einschränkungen wurde deshalb entfernt.
Sofern Sie Fragen im Zusammenhang mit einem konkreten Verfahren haben, empfehlen wir Ihnen, telefonisch mit der zuständigen Gerichtskanzlei Kontakt aufzunehmen.
Publiziert am 17.02.2022 13:30 im Bereich Gerichte