Die Vereinigte Bundesversammlung hat heute die nebenamtliche Verwaltungsrichterin Dr. iur. Catherine Reiter als nebenamtliche Richterin ans Bundesgericht gewählt.
Die Vereinigte Bundesversammlung hat heute Mittwoch, 23. September 2020, im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen des Bundesgerichts für die Amtsdauer 2021 bis 2026 – aus ursprünglich 57 Bewerber*innen – sechs neue nebenamtliche Bundesrichter*innen gewählt. Eine davon ist Frau Dr. iur. und Rechtsanwältin Catherine Reiter. Catherine Reiter war von 2013 bis 2017 Ersatzrichterin und ist seit der Verwaltungsjustizreform 2017 nebenamtliche Richterin am Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen. Zudem ist sie seit 2016 auch als hauptamtliche Richterin am Kreisgericht Rheintal tätig. Daneben ist sie noch Lehrbeauftragte für Bundesstaatsrecht an der Universität St. Gallen, wo sie aktuell auch an einer Habilitation im Gebiet des Verwaltungsrechts arbeitet.
Wir gratulieren unserer Richter-Kollegin sehr herzlich zur ihrer ehrenvollen Wahl als nebenamtliche Bundesrichterin und wünschen ihr in ihrer neuen Aufgabe alles Gute und viel Freude und Befriedigung bei ihrem weiteren Einsatz für die Schweizer und St. Galler Justiz. Wir freuen uns sehr, dass mit ihr eine ausgewiesene Fachfrau aus der Praxis im obersten Gericht unseres Landes Einsitz nehmen wird.