Das Kantonsgericht St.Gallen hat einen 52-jährigen Käseproduzenten wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfacher Veruntreuung und verschiedener weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 63 Monaten verurteilt. Mit dem Berufungsentscheid konnte ein langjähriges Strafverfahren, welches immer wieder durch zusätzliche Sachverhalte erweitert worden war, auf kantonaler Ebene abgeschlossen werden.
Das Kreisgericht See-Gaster hatte den Beschuldigten mit Entscheid vom 3. Juli 2017 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Am 26. Oktober 2018 verurteilte ihn dasselbe Gericht wegen weiterer Delikte zu einer unbedingten Geldstrafe. Sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft erklärten Berufung an das Kantonsgericht.
Die Strafkammer des Kantonsgerichts hat in ihrem Berufungsentscheid die Schuldsprüche des Kreisgerichts weitgehend bestätigt und ist zu zusätzlichen Schuldsprüchen gelangt. Der Beschuldigte war u.a. dafür verantwortlich, dass grosse Mengen von produziertem Käse falsch deklariert wurden, um Beiträge an die zuständige Sortenorganisation zu umgehen. Er leitete ausserdem Verkäsungs- und Siloverzichtszulagen treuwidrig nicht an die Milchproduzenten weiter. Mit verschiedenen geschäftlichen Transaktionen schädigte er zudem das von ihm geführte Käseproduktionsunternehmen in Millionenhöhe und, infolge des 2012 eröffneten Konkurses, auch dessen Gläubiger. Beim Export von Käse nach Italien verletzte er überdies die Markenrechte einer Sortenorganisation.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Die ausführliche Begründung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Weitere Auskünfte werden derzeit nicht erteilt.