Vorerst und bis auf weiteres hat das Verwaltungsgericht seinen Betrieb auf die Erfüllung prioritärer Aufgaben und mit einem reduzierten Mitarbeiterstab vor Ort ausgerichtet.
Zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden und zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus erbringen die meisten Mitarbeitenden des Gerichts ihre Arbeitsleistung im HomeOffice.
Die Gerichtskanzlei ist bis auf weiteres aus diesen Gründen nur noch vormittags besetzt und nimmt telefonische Anfragen zwischen 8:30 und 11:30 Uhr entgegen.
Der Rechtschutz für dringende Angelegenheiten bleibt ohne Einschränkungen gewährleistet. Der Bundesrat hat im Übrigen heute auf dem Verordnungswege die Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren bis und mit 19. April 2020 verlängert. Ausgenommen sind Verfahren, in denen bereits heute keine Gerichtsferien vorgesehen sind, namentlich in dringlichen Angelegenheiten.