Das Kantonsgericht St.Gallen hat vier Beschuldigte des gewerbsmässigen Betrugs schuldig gesprochen. In zahlreichen Immobiliengeschäften erschlichen sie überhöhte Hypothekarkredite und verursachten auf diese Weise einen Schaden in Millionenhöhe.
Das Kreisgericht Wil hatte im Mai 2010 insgesamt 28 Personen im Zusammenhang mit den Immobiliengeschäften schuldig gesprochen. Gegen diesen Entscheid haben mehrere Beschuldigte, darunter die zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilten Haupttäter, Berufung erhoben. Die Strafkammer des Kantonsgerichts St. Gallen hat den Entscheid des Kreisgerichts nun im Wesentlichen bestätigt und die Beschuldigten wegen gewerbsmässigen Betrugs sowie weiteren Delikten zu sieben, vier und drei Jahren sowie zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Drei der Beschuldigten wurden zudem zur Zahlung einer Ersatzforderung zwischen CHF 500'000.00 und CHF 1'700'000.00 verpflichtet.
Nach Auffassung der Strafkammer haben die Beschuldigten in zahlreichen Fällen Hypothekarkredite von Banken und Versicherungen erschlichen. Die Kreditgeberinnen wurden dabei, u.a. durch die Verwendung gefälschter Urkunden, über die Kreditwürdigkeit der Käufer sowie über den tatsächlichen Wert der Immobilien getäuscht. Dadurch entstand ein Schaden in Millionenhöhe.
Die Entscheide sind noch nicht rechtskräftig. Die ausführliche Begründung erfolgt in einem späteren Zeitpunkt. Weitere Auskünfte werden derzeit nicht erteilt.