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Publiziert am 13.05.2013 13:02 im Bereich Gerichte

Das Kantonsgericht St.Gallen hat im Strafverfahren gegen einen ehemaligen Vermögensverwalter, dem vorgeworfen wird, am 25. März 2011 einen Hauswart erschossen zu haben, entschieden, ein neues psychiatrisches Gutachten über den Beschuldigten einzuholen.

Das Kreisgericht See-Gaster erklärte den Beschuldigten der vorsätzlichen Tötung schuldig und sprach eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren aus. Weiter ordnete es für ihn eine ambulante therapeutische Massnahme an. Die Verteidigerin verlangte vor dem Berufungsgericht einen Freispruch, während die Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung wegen Mordes antrug und eine höhere Strafe sowie die Verwahrung des Beschuldigten beantragte. Nach Auffassung der Strafkammer des Kantonsgerichts ist die Täterschaft des Beschuldigten erwiesen. Die Festlegung der Strafe sowie die allfällige Anordnung einer Massnahme können nur gestützt auf eine sachverständige Begutachtung zur Schuldfähigkeit, Behandlungsbedürftigkeit/-fähigkeit und Rückfallgefahr des Betroffenen erfolgen. Da das im Recht liegende psychiatrische Gutachten über den Beschuldigten Mängel aufweist, hat die Strafkammer beschlossen, dem vorsorglich gestellten Beweisantrag der Staatsanwaltschaft zu entsprechen und eine weitere sachverständige Begutachtung einzuholen.

Das Strafverfahren dauert noch an. Weitere Auskünfte werden derzeit nicht erteilt.